Kleinkläranlagen in Bersenbrück: Infoveranstaltung am 23. Juni

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Der Landkreis Osnabrück informiert über die Kontrolle von Kleinkläranlagen in Bersenbrück. Am 23. Juni findet eine Informationsveranstaltung für betroffene Grundstückseigentümer statt.

Kontrolle der Kleinkläranlagen in Bersenbrück

In der Stadt Bersenbrück stehen rund 290 Kleinkläranlagen unter der Aufsicht des Landkreises Osnabrück. Am Dienstag, dem 23. Juni 2026, um 18:30 Uhr, findet im Medienforum des Gymnasiums Bersenbrück eine Informationsveranstaltung statt. Diese richtet sich an Grundstückseigentümer, die eine Kleinkläranlage betreiben. Ziel der Veranstaltung ist es, den Betreibern einen Überblick über den Ablauf der bevorstehenden behördlichen Kontrollen zu geben.

Rechtliche Vorgaben und technische Anforderung

Der Betrieb von Kleinkläranlagen unterliegt strengen gesetzlichen Rahmenbedingungen. So ist die Einleitung von Abwässern in Oberflächengewässer oder Grundwasser nur mit einer behördlichen Genehmigung zulässig. Zudem müssen die seit 2002 geltenden Grenzwerte für organische Belastungen, konkret der chemische Sauerstoffbedarf (CSB), eingehalten werden. Dieser liegt gemäß der Abwasserverordnung bei maximal 150 mg/L.

Im Landkreis Osnabrück existieren insgesamt etwa 14.000 Kleinkläranlagen. Die zuständige Untere Wasserbehörde hat die Aufgabe, diese regelmäßigen Kontrollen durchzuführen. Die erste Überprüfung der Bersenbrücker Systeme wird im zweiten Halbjahr 2026 erfolgen. Dabei wird festgestellt, ob die bestehenden Anlagen den aktuellen Anforderungen entsprechen oder ob Umrüstungen nötig sind.

Handlungsbedarf für Betreiber

Besitzer von Kleinkläranlagen, die nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben genügen, werden schriftlich über die Notwendigkeit von Umrüstungen informiert. Außendienstmitarbeiter des Landkreises werden gegebenenfalls die Anlagen vor Ort überprüfen. So wird der bauliche Zustand der Kleinkläranlage sowie die damit zusammenhängenden Gewässernutzung begutachtet.

Die wasserrechtliche Genehmigung muss, wenn keine Gewässerverunreinigungen festgestellt werden, per Antrag bei der unteren Wasserbehörde erfolgen. Betreiber erhalten in der Regel einen Zeitraum von einem Jahr, um notwendige Sanierungen durchzuführen. Der Landkreis empfiehlt, für bauliche Maßnahmen Fachbetriebe einzubeziehen. Sollte ein Anschluss an die zentrale Abwasserbeseitigung möglich sein, ist eine Erneuerung der Kleinkläranlage nicht erforderlich.

Für weitere Informationen stehen die Ansprechpartner des Landkreises Osnabrück, Britta Marting und Marion Krusche, sowie die Mitarbeiter des Wasserverbands Bersenbrück zur Verfügung. Die Kontaktinformationen können bei Interesse angefordert werden.

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