Nach dem Nachweis des Blauzungenvirus in Hessen gelten neue Einschränkungen für den Tiertransport in Niedersachsen. Betroffen sind mehrere Landkreise.
Restriktionszone erstreckt sich nach Niedersachsen
Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) hat aufgrund des Nachweises des Blauzungenvirus vom Serotyp 8 (BTV-8) im Landkreis Fulda in Hessen am 1. Juni 2023 neue Maßnahmen ergriffen. Der eingerichtete Restriktionsbereich betrifft vier Landkreise in Niedersachsen, darunter Göttingen sowie Teile von Northeim, Holzminden und Goslar. Die neuen Vorgaben schränken den Handelsverkehr für empfangsgefährdete Tiere ein.
Einschränkungen beim Tiertransport
Innerhalb der Restriktionszone dürfen bestimmte Tiere wie Rinder, Schafe, Ziegen, Lamas und Alpakas nur unter speziellen Bedingungen in BTV-8-freie Regionen innerhalb Deutschlands und der EU transportiert werden. Zucht- und Nutztiere sowie Tiere zur unmittelbaren Schlachtung können jedoch ohne Einschränkungen innerhalb Deutschlands bewegt werden, sofern sie keine klinischen Auffälligkeiten aufweisen. Tierhalter sind angehalten, sich bei Fragen zur Verbringung an ihr zuständiges Veterinäramt zu wenden, mit dem das ML enger Kontakt hält.
Bedeutung der Blauzungenkrankheit
Die Blauzungenkrankheit, die durch das Bluetongue-Virus (BTV) ausgelöst wird, stellt eine meldepflichtige Tierseuche dar, die vor allem Rinder und Schafe betrifft. Auch Ziegen, Neuweltkameliden und Wildwiederkäuer können erkranken. Die Übertragung erfolgt nicht direkt zwischen Tieren, sondern durch infizierte Gnitzen, eine blutsaugende Stechmückenart. Zu den Krankheitssymptomen gehören Fieber, Lahmheiten, Apathie sowie teilweise Schleimhautläsionen. Für Menschen ist der Erreger jedoch unbedenklich, und Fleisch sowie Milchprodukte von betroffenen Tieren können weiterhin konsumiert werden.

