Nachbarschaftshilfe: Abrechnung & Krankenkassenleistungen

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Nachbarschaftshilfe ist in vielen Regionen Niedersachsens und Nordrhein-Westfalens weit verbreitet. Viele Menschen wissen jedoch nicht, dass sie ihre Hilfe offiziell abrechnen können, wodurch auch Krankenkassen die Kosten teilweise übernehmen können.

Was ist Nachbarschaftshilfe?

Nachbarschaftshilfe umfasst inoffizielle Unterstützungsleistungen, die Nachbarn einander anbieten, ohne dass ein formelles Arbeitsverhältnis besteht. Zu diesen Leistungen zählen Tätigkeiten wie das Erledigen von Einkäufen, Begleitungen zu Arztterminen, Vorlesen oder einfach nur Gesellschaft leisten. Besonders für ältere oder pflegebedürftige Personen spielt diese Art der Unterstützung eine entscheidende Rolle für ein selbstständiges Leben in den eigenen vier Wänden.

Anerkannte Nachbarschaftshilfe in Deutschland

In Deutschland besteht die Möglichkeit, Nachbarschaftshilfe offiziell anerkennen zu lassen, was für Pflegebedürftige von großer Bedeutung ist. Bei Vorliegen eines anerkannten Pflegegrades können bis zu 40 Prozent des Pflegegeldes für anerkannte Unterstützungsangebote verwendet werden. Insbesondere der Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich bietet finanzielle Entlastung, wenn die anerkannten Helfer eine bestimmte Form der Qualifikation nachweisen.

Der Entlastungsbetrag und seine Nutzung

Der Entlastungsbetrag wird von der Pflegekasse übernommen und ist für alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) verfügbar. Der pflegebedürftige Empfänger muss die Rechnung der Nachbarschaftshilfe beim Helfer anfordern und diese anschließend bei der Pflegekasse einreichen. Die Helfer stellen eine Quittung aus, auf der Datum, Leistung, Stundenzahl und Stundensatz vermerkt sind.

Durchführung und Abrechnung von Nachbarschaftshilfe

Die Abrechnung der Nachbarschaftshilfe muss einige Richtlinien beachten. Obwohl keine gesetzlichen Regelungen für den Stundensatz bestehen, sollten diese einen angemessenen Rahmen von 8 bis 15 Euro pro Stunde nicht überschreiten. Zudem sollten Helfer, die regelmäßig arbeiten, klären, ob sie als Kleingewerbe angemeldet werden müssen. Ein Steuerberater kann dabei helfen, die finanziellen Aspekte zu klären.

Wer zahlt was?

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt keine Kosten für Nachbarschaftshilfe, sondern nur die Pflegekasse, und das auch nur bei Vorliegen eines Pflegegrades. Dennoch stellen einige Krankenkassen ergänzende Programme zur Verfügung, die Ehrenamtliche unterstützen können. Es ist ratsam, sich direkt bei der eigenen Krankenkasse zu informieren.

Wie geht man vor?

Wer Nachbarschaftshilfe offiziell anbieten möchte, sollte sich zunächst beim zuständigen Landkreis informieren und die erforderliche Schulung absolvieren. Anschließend muss ein Antrag auf Anerkennung gestellt werden, um die Möglichkeit zur Abrechnung zu erhalten. Viele Landkreise bieten Unterstützung durch spezielle Anlaufstellen für Ehrenamt und Nachbarschaftshilfe an.

Fazit: Lohnt sich der Aufwand?

Für alle, die bereits regelmäßig nachbarschaftlich helfen, ist die offizielle Anerkennung eine lohnende Möglichkeit. Der bürokratische Aufwand ist vergleichsweise gering, und die Unterstützung für pflegebedürftige Nachbarn kann auf diese Weise besser organisiert und entlohnt werden. Erste Ansprechpartner finden sich in den Landkreisen, beim DRK, der Caritas oder dem Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband.

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