Rechtspflegerrobe nun offiziell in Niedersächsischer Amtstrachtverordnung verankert

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Niedersachsen stärkt Berufsbild der Rechtspfleger

Zum 1. Juni 2026 ist die Niedersächsische Amtstrachtverordnung angepasst worden: Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind nun ausdrücklich als Träger der Robe in der Verordnung genannt. Bislang war das Tragen rechtlich zulässig, aber nicht explizit geregelt, was in der Praxis vereinzelt zu Unsicherheiten geführt hatte.

Der Verband der Rechtspfleger hatte sich seit Jahren für diese Klarstellung eingesetzt. Niedersächsische Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann unterstützte das Anliegen: „Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind eine tragende Säule unseres Rechtsstaates. In Insolvenz- und Zwangsversteigerungssachen leiten sie Verhandlungen und repräsentieren die Justiz als dritte Staatsgewalt. Die Anpassung der Amtstrachtverordnung war längst überfällig.“

Den niedersächsischen Gerichten stehen Haushaltsmittel für die Anschaffung der Roben zur Verfügung. Erste Termine wurden bereits in Robe durchgeführt, die Rückmeldungen aus der Praxis seien überwiegend positiv, auch seitens der Rechtsanwaltschaft.

Am 19. Mai hatten sich die Verbandsvorsitzenden Anne Schulz und Henning-Martin Paix gemeinsam mit den Rechtspflegern Cathrin Luhmann (AG Braunschweig) und Gereon Schwarz (AG Wittmund) mit Justizministerin Wahlmann im Amtsgericht Hannover getroffen, begleitet von AG-Präsidentin Dr. Christiane Hölscher.

Foto: Gemeinsames Treffen im Amtsgericht Hannover (v.l.): Cathrin Luhmann, Anne Schulz, Henning-Martin Paix und Gereon Schwarz (beide in Robe), sowie weitere Beteiligte mit Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann. Foto: Verband der Rechtspfleger / Nds. Justizministerium

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