Hamburg/Hannover. Am 11. und 12. Juni 2026 treffen sich die Justizministerinnen und Justizminister aller 16 Bundesländer zur 97. Justizministerkonferenz (JuMiKo) in Hamburgs Speicherstadt. Niedersachsens Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann reist mit einer umfangreichen Agenda an – und übernimmt erneut die Koordination der A-Länder, darunter Brandenburg, Bremen, Hamburg, das Saarland, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen.
Rechtsstaat stärken – Pakt für die Justiz
Ein Schwerpunkt Niedersachsens ist die Resilienz der Justiz. Angesichts wachsenden Drucks auf unabhängige Gerichte – auch international, etwa durch US-Sanktionen gegen Richterinnen des Internationalen Strafgerichtshofs – setzt sich Wahlmann für den „Pakt für den Rechtsstaat“ ein. Dessen drei Säulen: personelle Verstärkung der Justiz, finanzielle Förderung der Digitalisierung und schlankere Verfahrensabläufe. „Angriffe auf die unabhängige Justiz sind eine echte Gefahr für unsere Demokratie – und diese Gefahr ist real“, betont Wahlmann.
Ergänzend spricht sich Niedersachsen dafür aus, dass Notarinnen und Notare künftig per Amtseid ausdrücklich auf die Wahrung der verfassungsmäßigen Ordnung verpflichtet werden – eine Lücke, die die Bundesnotarordnung bislang nicht schließt.
Längere Verjährungsfristen bei Vergewaltigung
Gemeinsam mit Hamburg fordert Niedersachsen eine Überprüfung der Verjährungsfristen bei Sexualstraftaten. Auslöser ist ein Fall aus Niedersachsen, bei dem eine Frau über Jahre hinweg von ihrem Ehemann betäubt und vergewaltigt wurde – nahezu alle Taten waren bereits verjährt. Nach geltendem Recht tritt bei Vergewaltigungen unter Ausnutzung der Willensunfähigkeit bereits nach fünf Jahren Verjährung ein. „Längere Verjährungsfristen geben den Opfern Zeit, das Geschehene anzuzeigen und die Täter auch nach längerer Zeit zur Rechenschaft zu ziehen“, so Wahlmann.
„Nur ja heißt ja“ – Sexuelles Selbstbestimmungsrecht stärken
Gemeinsam mit Hamburg und Nordrhein-Westfalen bringt Niedersachsen eine Initiative für das Prinzip „Nur ja heißt ja“ ein. Die seit 2016 geltende „Nein-heißt-Nein“-Regelung schützt Opfer nicht ausreichend, die sich in einer Schockstarre befinden und keinen Widerstand zeigen können. 15 andere EU-Länder haben die Zustimmungslösung bereits eingeführt. „Schweigen, Unsicherheit oder Erstarren dürfen nicht zur Straflosigkeit von Sexualstraftätern führen“, macht Wahlmann deutlich.
Reform des § 218 StGB
Gemeinsam mit Mecklenburg-Vorpommern setzt Niedersachsen die Reform des Abtreibungsparagrafen auf die Tagesordnung. Ziel ist eine Anpassung an medizinische Standards und gesellschaftliche Realität des 21. Jahrhunderts – in Anlehnung an die Empfehlungen der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung der Vorgänger-Bundesregierung.
Schutz vor digitaler Gewalt – Minderjährige und Plattformhaftung
Zwei weitere Initiativen betreffen den digitalen Raum: Niedersachsen will gemeinsam mit Mecklenburg-Vorpommern prüfen lassen, ob die gezielte Verleitung Minderjähriger zur Selbstverletzung über soziale Medien stärker strafrechtlich verfolgt werden muss. Außerdem fordert Niedersachsen gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen eine erweiterte Haftung großer Plattformbetreiber – insbesondere beim Missbrauch durch sexualisierte Deepfakes. „Das Internet ist keine Einbahnstraße. Plattformbetreiber müssen Verantwortung für das übernehmen, was über ihr Medium verbreitet wird“, so Wahlmann.

