Immer mehr Reisende nehmen ihre Drohne mit in den Urlaub. Doch dabei gilt es, wichtige Transportregeln und Akkuvorschriften zu beachten, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Der teuerste Fehler beginnt beim Packen
Die häufigsten Probleme werden nicht beim Fliegen, sondern bereits bei der Gepäckvorbereitung verursacht. Viele Reisende legen Ersatzakkus unbedacht in ihr aufgegebenes Gepäck, was gerade bei Lithium-Polymer-Akkus (LiPo) zu schwerwiegenden Konsequenzen führen kann. Diese Akkus dürfen weltweit keinesfalls im aufgegebenen Gepäck transportiert werden. Wenn diese Sicherheitsvorschriften missachtet werden, drohen nicht nur hohe Kosten durch den Verlust teurer Batterien, sondern auch potenzielle Brandschutzrisiken.
Was die IATA-Richtlinie konkret vorschreibt
Die International Air Transport Association (IATA) bietet klare Vorgaben für den Transport von Lithium-Batterien. Akkus unter 100 Wattstunden (Wh) dürfen ohne zusätzliche Genehmigung im Handgepäck transportiert werden, wobei bis zu 20 Stück erlaubt sind. Bei Akkus zwischen 100 und 160 Wh ist die Mitnahme auf maximal zwei Exemplare begrenzt und erfordert teilweise eine Voranmeldung. Akkus über 160 Wh gelten als Gefahrgut und dürfen in Passagierflugzeugen nicht befördert werden. Die meisten Drohnen-Akkus liegen jedoch unter der 100-Wh-Grenze, was den Transport erleichtert.
Airline-Regeln variieren – immer vor dem Flug prüfen
Trotz der IATA-Richtlinien haben verschiedene Airlines unterschiedliche Auslegungen. Einige Fluggesellschaften können strengere Regeln anwenden. Emirates beispielsweise verlangt, dass das Drohnenfluggerät selbst im Freigepäck aufgegeben wird, während die Akkus im Handgepäck bleiben müssen. Um Problemen beim Boarding vorzubeugen, sollten Reisende die Bestimmungen ihrer Airline im Voraus online prüfen.
So packt man Drohnen-Akkus richtig
Für eine sichere Mitnahme der Akkus im Handgepäck gilt es einige Punkte zu beachten: Die Pole der Akkus sollten durch spezielle Abdeckkappen oder Klebeband vor Kurzschlüssen geschützt werden. Ein reduzierter Ladestand von etwa 50 Prozent sorgt zusätzlich für Sicherheit, da dies das Risiko von reaktiven Situationen verringert. Schäden an Akkus, wie Risse oder Aufblähungen, müssen vor dem Transport unbedingt beachtet werden – defekte Akkus sollten besser entsorgt werden.
Die Drohne selbst – Handgepäck oder Koffer?
Beim Transport der Drohne kommt es darauf an, ihre Größe und das jeweilige Airline-Reglement zu berücksichtigen. Kleinere Drohnen passen oft ins Handgepäck, während größere Modelle bessere Chancen im Aufgabegepäck haben. Unabhängig davon muss der Akku immer aus der Drohne entfernt werden, bevor sie eingecheckt wird.
Drohnenregeln am Reiseziel – nicht vergessen
Ebenso wichtig sind die Drohnengesetze am Urlaubsort. Während in Deutschland eine robuste Regelung besteht, variieren die Vorschriften in anderen Ländern stark. Einige Länder haben strenge Vorschriften, die Drohnenflüge ohne Genehmigung verbieten oder besondere Registrierungen erfordern. Wer sich nicht über die örtlichen Bestimmungen informiert, riskiert empfindliche Strafen oder die Beschlagnahmung seiner Drohne.
Checkliste für die Reisevorbereitung
- Akkus auf 50 Prozent Ladestand entladen
- Akkukontakte sichern oder abkleben
- Beschädigte Akkus aussortieren und entsorgen
- Alle Akkus ins Handgepäck packen
- Airline-Richtlinien für Lithium-Batterien prüfen
- Drohne ohne Akku je nach Airline ins Hand- oder Aufgabegepäck
- Drohnengesetze im Reiseland recherchieren
- Versicherungsschutz für das Ausland prüfen
Mit dieser Checkliste starten Reisende sicher und entspannt in ihren Urlaub, bereit, beeindruckende Luftaufnahmen zu machen.

