Ferienbetreuung für Grundschüler startet im Juli

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Der Landkreis Emsland setzt den rechtlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung in den Ferien vorzeitig um. Ab Juli erhalten alle Grundschulkinder von der ersten bis zur vierten Klasse ein umfangreiches Ferienangebot.

Vorzeitige Umsetzung des Gesetzes

Der Landkreis Emsland geht neue Wege in der Ferienbetreuung. Ab Juli wird ein Ganztagsangebot für alle Grundschülerinnen und Grundschüler der ersten bis vierten Klasse bereitgestellt. Landrat Marc-André Burgdorf erläutert, dass diese Entscheidung dem Ziel einer familienfreundlichen Umsetzung dient und die Vorgaben des Gesetzgebers vorzeitig umgesetzt werden. Gleichzeitig teilen sich der Landkreis und die Kommunen die Finanzierung des Angebots, um eine optimale Betreuung sicherzustellen.

Finanzielle Unterstützung für die Kommunen

Um die Organisation der Ferienbetreuung zu unterstützen, stellt der Landkreis Emsland den Kommunen in diesem Jahr zusätzlich eine halbe Million Euro zur Verfügung. Bereits seit 2012 bietet der Landkreis in Zusammenarbeit mit Familienzentren bedarfsgerechte Ferienbetreuungen an, die über den gesetzlichen Mindestanspruch hinausgehen. Neu ist jedoch, dass ab diesem August jeder erste Klassenjunge und jedes erste Klassenmädchen einen rechtlichen Anspruch auf eine ganztägige Betreuung in den Ferien erhält. In den folgenden Jahren wird dieser Anspruch auf die Klassenstufen zwei bis vier ausgeweitet.

Individuelle Betreuungszeiten und Standorte

Bei der Platzvergabe genießen die Erstklässler Vorrang, und es stehen diverse Betreuungszeiten zur Verfügung, darunter auch Optionen für fünf oder sechs Stunden täglich. „Wir wollen damit den Familien ein bezahlbares und sinnvoll gestaltetes Ferienangebot vor Ort bieten“, so Burgdorf weiter. Die Organisation der Angebote erfolgt durch die örtlichen Familienzentren in Kooperation mit den Kommunen, und die Betreuungen finden in Schulen statt, wo ausreichend Platz für Spiel- und Freizeitaktivitäten vorhanden ist.

Die Kinder werden in kleinen Gruppen von kompetenten Betreuern begleitet, darunter Erzieherinnen, sozialpädagogische Assistenten und Personen mit Jugendleiterschein. Ein Elternbeitrag wird für die Ferienbetreuung erhoben, der gegebenenfalls ermäßigt werden kann. Weitere Informationen zu den Betreuungszeiten und den Standorten können direkt bei den Stadt- oder Kommunalverwaltungen sowie den Familienzentren eingeholt werden.

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