Emsdetten erinnert an Radfahr-Regeln in Fußgängerzonen

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Die Stadt Emsdetten informiert über die neuen Regelungen für den Radverkehr in der Fußgängerzone, die im September 2025 in Kraft treten. Diese Maßnahmen sollen die Sicherheit und Rücksichtnahme zwischen Radfahrern und Fußgängern in der Innenstadt fördern.

Neuregelungen für Radfahrer

Ab September 2025 müssen Radfahrer in Emsdetten beachten, dass das Radfahren in der Fußgängerzone zwischen 9.00 und 19.00 Uhr untersagt ist. Stattdessen sind Radfahrende angehalten, ihre Fahrräder zu schieben oder die Innenstadt zu umfahren. In den Nachtstunden von 19.00 bis 9.00 Uhr ist Radfahren in Schrittgeschwindigkeit erlaubt, wobei Fußgängerinnen und Fußgänger stets Vorrang haben. Dies soll ein harmonisches Miteinander gewährleisten und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer erhöhen.

Besondere Regelungen in bestimmten Bereichen

Besondere Aufmerksamkeit gilt den Bereichen, in denen wöchentliche Märkte oder Veranstaltungen stattfinden. In diesen Zonen ist das Radfahren, selbst das Schieben von Fahrrädern, strikt untersagt. Ausnahmen bestehen für Kinder mit Laufrädern oder Rollern, die jedoch ebenfalls rücksichtsvoll passieren sollten. E-Scooter bleiben in der Fußgängerzone verboten und dürfen dort nicht genutzt werden.

Sensibilisierungsaktion der Stadt

Um auf diese neuen Regelungen aufmerksam zu machen, hat die Stadt Emsdetten eine Informationskampagne gestartet. In verschiedenen Bäckereien im Stadtzentrum werden spezielle Brötchentüten verteilt, auf denen die wichtigsten Verkehrsregeln für die Innenstadt abgedruckt sind. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass Bürgerinnen und Bürger der Stadt rechtzeitig über die bevorstehenden Änderungen informiert werden und zur Einhaltung der Regeln beitragen.

Für weitere Informationen stehen die Stadt Emsdetten und Thorsten Rösch, der Mobilitätsmanager, zur Verfügung. Interessierte können ihn per E-Mail unter [email protected] oder telefonisch unter 02572/922-505 erreichen.

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