Emsdetten: Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts beginnt

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Am Montag, den 6. Juli 2026, startet die öffentliche Auslegung der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts der Stadt Emsdetten. Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, bis zum 9. August 2026 ihre Anregungen und Ideen über die städtische Internetseite einzubringen.

Hintergrund der Fortschreibung

Die Aktualisierung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts (EHZK) der Stadt Emsdetten aus dem Jahr 2014 ist notwendig, um den veränderten Rahmenbedingungen im Einzelhandel Rechnung zu tragen. Themen wie der Strukturwandel, der wachsende Einfluss des Online-Handels sowie demografische Veränderungen stellen die Stadt und ihre Einzelhändler vor neue Herausforderungen. Ziel des EHZK ist es, die Innenstadt Emsdettens als attraktiven Versorgungs- und Begegnungsort zu fördern und gleichzeitig die wohnortnahe Nahversorgung sicherzustellen.

Ergebnisse der Analyse

Die durchgeführte Analyse der Einzelhandelsstruktur zeigt, dass Emsdetten über eine solide Kaufkraft und ein starkes Hauptzentrum verfügt. Dennoch ist ein Strukturwandel erkennbar: Weniger Betriebe und größere Verkaufsflächen erhöhen den Wettbewerbsdruck, insbesondere durch das Internet. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, fokussiert sich das Konzept auf zentrale Handlungsschwerpunkte: Die Stärkung und der Schutz der Innenstadt sowie die Weiterentwicklung der Nahversorgung sind dabei besonders wichtig.

Neue Rahmenbedingungen und Regelungen

Das überarbeitete Konzept umfasst eine aktualisierte Sortimentsliste und die Ausweisung von zehn Nahversorgungsstandorten sowie drei Sonderstandorten. Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Sortimenten, wie Bekleidung, sollen vorrangig in der Innenstadt angesiedelt werden, während Geschäfte mit lebensmittelrelevanten Produkten auch an den Nahversorgungsstandorten Platz finden können. Einrichtungen mit Sortimenten, die nicht zentrenrelevant sind, wie Baumärkte, sollen hingegen bevorzugt an Sonderstandorten zugelassen werden.

Eine wesentliche Empfehlung des EHZK besagt, dass Erdgeschossflächen in zentralen Lagen der Innenstadt primär dem Einzelhandel vorbehalten bleiben sollten, um die Attraktivität der Innenstadt zu sichern. Regelungen zur Steuerung von Automatenläden sowie zur Zulassung von Annexhandel sollen ebenfalls im neuen Konzept festgeschrieben werden. Der finale Beschluss des neuen Einzelhandelskonzepts wird für den Herbst 2026 vom Rat der Stadt Emsdetten erwartet.

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