In den Bether Wohnstraßen St.-Georg-, St.-Martin- und St.-Ludger-Straße wird ein Zonenhalteverbot mit markierten Stellplätzen eingeführt. Dieses dient der Sicherheit und der besseren Erreichbarkeit für Einsatzfahrzeuge.
Einführung des Zonenhalteverbots
Die Stadt Cloppenburg hat eine neue Parkregelung für die Wohnstraßen St.-Georg-, St.-Martin- und St.-Ludger-Straße bekannt gegeben. Ab sofort ist das Parken nur noch in den fest markierten Stellflächen erlaubt. Diese Maßnahme soll wildes Parken verhindern und sicherstellen, dass Müllabfuhr, Rettungsdienste und Feuerwehr jederzeit durch die Straßen fahren können.
Hintergrund der Regelung
Die Entscheidung zur Einführung dieser Regelung folgt auf die zunehmende Entwicklung in der Siedlung, wo mehrere Neubauten mit zahlreichen Wohneinheiten entstehen. Während die Anzahl der Fahrzeuge pro Haushalt steigt, ermöglicht die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) bei neuen Bauvorhaben keinen Nachweis für Stellplätze mehr. Dadurch gibt es immer weniger private Parkmöglichkeiten, was zu einem Anstieg von parkenden Autos in den umliegenden Straßen führt, die den Verkehr und den Zugang für Einsatzfahrzeuge behindern können.
Regeln für Anlieger und Verkehrsteilnehmer
Ab sofort gilt in den betroffenen Straßen:
- Parken ist ausschließlich in den markierten Stellplätzen erlaubt.
- Das Parken außerhalb dieser Flächen ist nicht gestattet.
- Kurzzeitiges Halten zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- und Entladen bleibt im Rahmen der Straßenverkehrs-Ordnung gestattet.
Die Stadt Cloppenburg wird die Einhaltung dieser Regelung zu verschiedenen Tageszeiten überwachen. Verstöße gegen das Parkverbot können mit einem Verwarngeld zwischen 25 und 55 Euro geahndet werden. Die Stadt appelliert an alle Anlieger und Verkehrsteilnehmer, die neue Parkregelung zu beachten, um eine reibungslose Verkehrs- und Einsatzsituation zu gewährleisten.
Die Vorabmarkierungen und Schilder, die auf die bevorstehenden Markierungsarbeiten für das Zonenhalteverbot hinweisen, wurden bereits aufgestellt. Die Neuregelung tritt in Kraft, sobald die Markierungsarbeiten abgeschlossen sind.

