Entsiegelungswettbewerb „abpflastern“ bis Oktober 2026

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Der Entsiegelungswettbewerb ‚abpflastern‘ läuft weiter. Emsdetten und der Kreis Steinfurt rufen Privatpersonen und Gruppen zur Teilnahme auf.

Wettbewerb ‚abpflastern‘: Klimaschutz aktiv gestalten

Die Stadt Emsdetten und der Kreis Steinfurt setzen sich aktiv für den Klimaschutz ein und laden alle Interessierten zur Teilnahme am Wettbewerb ‚abpflastern‘ ein. Ziel ist es, versiegelte Flächen wie Pflaster, Beton und Asphalt zurückzubauen und somit einen positiven Beitrag zur Verbesserung des Mikroklimas zu leisten. Einfach online teilnehmen und mit Vorher-Nachher-Fotos der entsiegelten Flächen mitmachen!

Herausforderungen durch versiegelte Flächen

Die Problematik durch versiegelte Flächen ist allenthalben zu spüren: Sie verstärken die Hitze- und Starkregeneffekte in Städten. Durch die Entsiegelung kann Regenwasser wieder ins Erdreich eindringen, die Artenvielfalt verbessert und Lebensräume für Pflanzen und Tiere geschaffen werden. Mit dem Wettbewerb möchte Emsdetten diesen entscheidenden Schritt unterstützen und fördern.

So funktioniert die Teilnahme

Um am Wettbewerb ‚abpflastern‘ teilzunehmen, müssen die Teilnehmer ihre Vorher-Nachher-Fotos der entsiegelten Flächen bis zum 31. Oktober 2026 auf der Webseite www.abpflastern.de hochladen. Dabei werden sowohl die ehemaligen Pflaster- und Asphaltflächen als auch zurückgebaute Schotterflächen berücksichtigt.

Zusätzlich zur Teilnahme am Wettbewerb fördert die Stadt Emsdetten private Projekte. Wer bereit ist, im eigenen Garten oder Vorgarten versiegelte Materialien zu entfernen, kann Unterstützung in Form von Containern zur Entsorgung erhalten. Diese Container werden in diesem Jahr durch die Firma Remondis bereitgestellt und direkt vor dem Grundstück aufgestellt.

Interessierte können sich einfach per E-Mail an [email protected] wenden. Für die Beantragung sind lediglich die Kontaktdaten, Fotos der zu entsiegelnden Fläche sowie die Größe der Fläche und der Wunschzeitraum für die Containerstellung nötig. Ein Foto der entsiegelten oder begrünten Fläche nach Abschluss der Maßnahme genügt, um die Fläche für den Wettbewerb anzumelden. Die Förderung erfolgt dabei nach Eingang der Anträge und solange Mittel verfügbar sind.

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