Niedersachsen: Jäger erhalten Entschädigung gegen ASP

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Die niedersächsische Landesregierung führt neue Entschädigungen für Jägerinnen und Jäger ein, die Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) umsetzen. Diese Unterstützung soll den Aufwand verringern und das Risiko eines Ausbruchs im Schwarzwildbestand minimieren.

Zielgerichtete Entschädigungen für Jäger

Im Rahmen der neuen Verordnung zur Aufwandsentschädigung für präventive Maßnahmen gegen Afrikanische Schweinepest (Nds. ASPEntschädVO) werden Jägerinnen und Jäger künftig finanziell unterstützt. Die niedersächsische Landwirtschaftskammer hat die Verantwortung für die Bewilligung der Entschädigungen übernommen. Dies gilt für die Durchführung von Maßnahmen zur Reduzierung des Risikos eines Ausbruchs der ASP im Schwarzwildbestand.

Details zur Aufwandsentschädigung

Die neuen Regelungen sehen verschiedene Entschädigungen vor:

  • 150,00 Euro (175,00 Euro bei Nutzung der WilKEA-App) für die Beprobung von verendeten und erlegtem erkennbar krankem Schwarzwild im Jagdrevier.
  • 200,00 Euro für die Organisation revierübergreifender Bewegungsjagden auf Schwarzwild.
  • 30,00 Euro pro Hund für Hundeführerinnen und Hundeführer bei revierübergreifenden Drückjagden.
  • 30,00 Euro pro erlegtem Stück Schwarzwild in festgelegten Risikogebieten.

Im Gegensatz zur vorherigen Regelung der Vorgängerregierung werden die Aufwandsentschädigungen nun spezifisch in gefährdeten Gebieten gezahlt. Mitnahmeeffekte, die hinsichtlich der Verlässlichkeit und Transparenz kritisiert wurden, sind ausgeschlossen.

Keine Fälle von ASP in Niedersachsen

Aktuell gibt es in Niedersachsen keinen Fall von Afrikanischer Schweinepest. Sollte jedoch ein Ausbruch in Niedersachsen oder angrenzenden Gebieten festgestellt werden, werden spezifische Risikogebiete definiert, in denen die finanziellen Entschädigungen zur Anwendung kommen. Die Afrikanische Schweinepest stellt für Haus- und Wildschweine eine große Bedrohung dar, jedoch ist eine Übertragung auf den Menschen nicht möglich. Die Virusübertragung erfolgt vor allem durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder deren Kadavern.

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