In der ersten Augustwoche stehen am Amtsgericht Nordhorn zahlreiche Strafverfahren auf der Terminliste. Im Mittelpunkt steht ein Prozess vor dem Jugendschöffengericht, in dem einem Angeklagten sexueller Missbrauch eines Kindes vorgeworfen wird. Daneben verhandelt das Gericht unter anderem wegen Untreue, Körperverletzung, Hehlerei und mehrerer Verkehrsdelikte. Für alle Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung, solange kein rechtskräftiges Urteil vorliegt.
Vorwurf des sexuellen Missbrauchs eines Kindes
Den Auftakt der Verhandlungswoche macht am Dienstag, den 4. August, um 9.30 Uhr in Saal 41 ein Verfahren vor dem Jugendschöffengericht unter Vorsitz von Richter am Amtsgericht Rieger. Angeklagt ist ein zu den Tatzeitpunkten 34 bis 36 Jahre alter Mann, der bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten ist. Ihm wird vorgeworfen, im Zeitraum von Anfang 2023 bis zum 16. Mai 2025 in fünf Fällen sexuelle Handlungen an einer Person unter 14 Jahren vorgenommen zu haben. In einem weiteren Fall soll er eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt haben.
Konkret wirft die Anklage dem Mann vor, in den fünf Fällen seine zu den Tatzeitpunkten unter 14 Jahre alte Tochter sowie deren Freundin in sexueller Absicht berührt zu haben. Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe. Zur Hauptverhandlung sind insgesamt fünf Zeugen geladen.
Untreue-Verfahren am Dienstagnachmittag
Ebenfalls am 4. August, ab 13.15 Uhr in Saal 41, verhandelt der Strafrichter einen Untreue-Vorwurf.
Waffengesetz, Körperverletzung und Hehlerei in Saal 42
Die Verhandlungswoche in Saal 42 beginnt bereits am Montag, den 3. August. Um 10 Uhr geht es um einen Verstoß gegen das Waffengesetz, um 11.30 Uhr um den Vorwurf der Körperverletzung und weiterer Delikte. Um 13 Uhr steht ein Verfahren wegen Hehlerei an, um 14.30 Uhr eines wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Gefährdung des Straßenverkehrs und Verfahren vor dem Jugendrichter
Am Mittwoch, den 5. August, verhandelt der Strafrichter ab 10 Uhr in Saal 42 wegen des Vorwurfs der Gefährdung des Straßenverkehrs. Am Donnerstag, den 6. August, folgen gleich mehrere Termine vor dem Jugendrichter: um 9 Uhr wegen Urkundenfälschung, um 10 Uhr wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und um 13.15 Uhr wegen gefährlicher Körperverletzung.
Alle Termine im Überblick
Änderungen der Termine bleiben vorbehalten. Es gilt für alle genannten Angeklagten die Unschuldsvermutung.

