BGH bestätigt Urteil zu Schwarzverkäufen von Kaminöfen

Anzeige

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Landgerichts Osnabrück zu illegalen Kaminofen-Verkäufen bestätigt. Die Angeklagten wurden für ihre Rolle in einem Betrugsfall verurteilt, bei dem erheblicher Schaden entstand.

Hintergrund des Verfahrens

Im Verfahren der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts Osnabrück, das über 27 Tage andauerte, wurden zwei Angeklagte, 87 und 61 Jahre alt, wegen gemeinschaftlicher Untreue in 36 Fällen verurteilt. Beide Männer waren Geschäftsführer eines Unternehmens und verkauften über einen Zeitraum von 36 Monaten insgesamt 252 Kaminöfen und -einsätze schwarz. Der Schaden für das Unternehmen belief sich auf rund 410.000 Euro.

Urteil und Strafen

Der 87-jährige Angeklagte erhielt eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Außerdem wurde ihm eine Geldstrafe von 360 Tagessätzen zu je 2.000 Euro auferlegt. Der 61 Jahre alte Angeklagte bekam eine Freiheitsstrafe von einem Jahr ohne Bewährung. Zwei weitere Angeklagte waren ebenfalls involviert; jedoch wurde das Verfahren gegen sie, teilweise gegen Zahlung einer Geldauflage, eingestellt.

Bestätigung durch den Bundesgerichtshof

Beide Hauptangeklagten gingen in Revision, um das Urteil des Landgerichts anzufechten. Der Bundesgerichtshof bestätigte jedoch am 22. Juni 2026 die Entscheidung der Vorinstanz. Eine Nachprüfung ergab, dass keine Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten vorlagen, wodurch das Urteil rechtskräftig wurde.

Weiterlesen

Jetzt den kostenlosen Regionalupdate-Newsletter abonnieren.

Gefällt dir’s? Dann teil’s doch!

Facebook
LinkedIn
WhatsApp
Email

Weitere Artikel