Die Windenergieanlagen in Senden-Ottmarsbocholt dürfen wieder im vollen Genehmigungsumfang betrieben werden. Der Kreis Coesfeld hat die Prüfung der Schallemissionsmessungen erfolgreich abgeschlossen.
Genehmigung nach intensiver Prüfung erteilt
Der Kreis Coesfeld hat nach der Prüfung des Prüfberichts zur Schallemissionsmessung der Windenergieanlagen in Senden-Ottmarsbocholt die Genehmigung für den Betrieb im vollen Umfang erteilt. Diese Entscheidung basiert auf einer umfassenden Analyse, die auch die Stellungnahme eines von Anliegerinnen und Anliegern beauftragten Ingenieurs berücksichtigte.
Schallemissionen im Fokus
Die geprüften Windenergieanlagen erwiesen sich als genehmigungskonform im Betrieb. Die vorgebrachten fachlichen Einwände seitens der Anliegerinnen und Anlieger konnten im Rahmen der Prüfung nicht bestätigt werden. Durch diese Klarstellung hebt der Kreis Coesfeld die bisherige Anordnung zum schallreduzierten Nachtbetrieb der ersten Windenergieanlage auf und erlaubt somit eine uneingeschränkte Nutzung.
Reaktionen und Prüfverfahren
Seit der Inbetriebnahme der Anlagen hatten Anlieger immer wieder Betriebsgeräusche gemeldet und sich an den Kreis Coesfeld, als zuständige Immissionsschutzbehörde, gewandt. Der Kreis hat alle Hinweise ernst genommen, ist mehrfach vor Ort gegangen und hat die eingegangenen Beschwerden gründlich geprüft. Neben den Ergebnissen der Schallabnahmemessung wurden auch die eingereichten Stellungnahmen und die dazu eingeholten fachlichen Bewertungen in das Entscheidungsverfahren einbezogen.
Mit dem Abschluss dieser Prüfung und der damit verbundenen Aufhebung der vorherigen Anordnung können sowohl die Betreiber als auch die Anlieger auf eine stärkere Berücksichtigung ihrer Belange hoffen. Der Kreis Coesfeld sieht sich in seiner Verantwortung, einen sicheren und genehmigungskonformen Betrieb zu gewährleisten.

