Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt und einmal in den Urlaub fahren oder selbst krank werden will, greift bisher auf die Verhinderungspflege zurück. Ein Pflegedienst übernimmt dann vorübergehend. Genau dieses Instrument steht im Referentenentwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz zur Disposition, und dagegen läuft der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen Sturm.
Bisher stehen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gemeinsam 3.539 Euro im Jahr zur Verfügung. An deren Stelle soll ein Überbrückungsbudget treten: 1.855 Euro in den Pflegegraden 2 und 3, 2.285 Euro in den Pflegegraden 4 und 5. Es soll vor allem in Akutsituationen greifen, also bei ungeplantem Ausfall der Pflegeperson.
Der Streitpunkt: geplante Auszeiten
Der Verband befürchtet, dass planbare Ausfälle künftig nicht mehr abgedeckt sind. Nadya Klarmann, die in Hannover einen Pflegedienst führt und seit 2007 Menschen mit Demenz in Wohngemeinschaften versorgt, schildert den Fall so: Eine Tochter bringe ihre demente Mutter abends ins Bett. Falle sie aus, übernehme das bislang der ambulante Dienst. Künftig bliebe in solchen Fällen nur die Kurzzeitpflege im Heim, die Frau müsste also aus ihrer Wohnung heraus.
Der Verband fordert deshalb, den gemeinsamen Jahresbetrag zu erhalten, geplante Ausfälle ausdrücklich in die Neufassung aufzunehmen und das geplante Sozialraumbudget auch für ambulante Dienste und Tagespflegen zu öffnen.
Was das Ministerium dagegenhält
Das Bundesgesundheitsministerium beschreibt das Überbrückungsbudget als Leistung für plötzliche Pflegenotfälle, mit Zugriff auf einen ambulanten Notdienst oder kurzfristige Akut-Kurzzeitpflegeplätze. Für geplante Vertretungen verweist das Ministerium auf das neue Entlastungsbudget, in dem das bisherige Pflegegeld aufgehen soll und das höher ausfallen soll als dieses. Daraus soll bei Verhinderung der Pflegeperson auch die Ersatzpflege organisiert werden können.
Beschlossen ist nichts
Der Entwurf stammt vom Juni und ist bislang nicht im Kabinett behandelt worden, mehrere angesetzte Termine verstrichen ohne Entscheidung. Ende Juli hat Carsten Linnemann das Gesundheitsministerium von Nina Warken übernommen, ob er den Entwurf unverändert weiterverfolgt, ist offen. Kritik kommt nicht nur von den privaten Pflegediensten, sondern auch vom Paritätischen, vom Berufsverband DBfK, von Kommunen und aus der Koalition. Bis zu einer Verkündung gelten die heutigen Regeln unverändert.

