Die Bundespolizei hat an der deutsch-niederländischen Grenze einen 56-jährigen Mann festgenommen, gegen den ein Haftbefehl vorlag. Er sollte wegen Trunkenheit im Verkehr eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten, konnte dies jedoch abwenden.
Festnahme während Grenzkontrolle
Am Donnerstag, gegen 15:30 Uhr, führte die Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen an der Autobahn 280 eine Kontrolle durch. In einer Kontrollstelle auf der Rastanlage Bunderneuland wurde ein Auto angehalten, in dem der gesuchte 56-Jährige als Beifahrer saß. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft vorlag.
Haftbefehl wegen Trunkenheit im Verkehr
Der Mann war zuvor wegen Trunkenheit im Verkehr verurteilt worden. Die Gerichtsentscheidung sah eine Ersatzfreiheitsstrafe von mehr als einem Monat vor. Um einen Gefängnisaufenthalt zu vermeiden, hätte er eine Zahlung von 5.180 Euro leisten müssen. Die Bundespolizei informierte den Mann über die rechtlichen Konsequenzen und die Notwendigkeit der Zahlung.
Reise fortgesetzt
Nach kurzer Zeit gelang es dem 56-Jährigen, den haftbefreienden Betrag aufzubringen, sodass der Haftbefehl aufgehoben wurde. Im Anschluss an die polizeilichen Maßnahmen konnte er seine Reise fortsetzen. Die Bundespolizei betont, dass solche Kontrollen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung an den Grenzen unerlässlich sind.

