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Landwirtschaftliche Fläche von oben, Symbolbild zur Verlängerung der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen

Agrarförderung KLARA: Land verlängert Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen bis 2028

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Landwirtinnen und Landwirte in Niedersachsen erhalten mehr Zeit für ihre Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM): Wer im Rahmen der Agrarförderung KLARA eine Maßnahme mit Verpflichtungsende 31. Dezember 2027 laufen hat, kann sie um ein Jahr bis Ende 2028 verlängern. Das hat das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz angekündigt.

Mehr Planungssicherheit für die Betriebe

Mit der Verlängerungsoption reagiert das Ministerium auf ein wiederkehrendes Problem beim Wechsel zwischen EU-Förderperioden: Neue Förderregeln stehen zum Start einer Periode oft noch nicht vollständig fest, wodurch es beim Neustart von Maßnahmen regelmäßig zu Verzögerungen kommt. Landwirtschaftliche Betriebe sollen ihre bewährten AUKM deshalb ohne Unterbrechung fortführen können.

Das können Landwirtinnen und Landwirte beantragen

Im kommenden Jahr können Betriebe für alle AUKM mit Verpflichtungsende 31. Dezember 2027 einen Verlängerungsantrag für 2028 stellen. Zusätzlich lassen sich weitere Flächen im Umfang von bis zu 50 Prozent der bisherigen Maßnahmenfläche beantragen. Eine Ausnahme gilt für die Fördermaßnahme „Ökologischer Landbau“: Hier sind bereits 2027 reguläre Erst-, Folge- und Neuanträge für 2028 möglich.

Letztes Jahr der laufenden Förderperiode

2028 ist das letzte Jahr der Förderperiode KLARA. Die Vorbereitungen für die nächste Periode laufen zwar bereits, die EU-Kommission hat die dafür nötigen Rahmenbedingungen und rechtlichen Vorgaben aber noch nicht abschließend festgelegt. Da mehrjährige AUKM immer ein Jahr vor der Umsetzung beantragt und bewilligt werden müssen, hätten neue Maßnahmen bereits im Frühjahr 2027 feststehen müssen – die dafür nötigen Vorarbeiten wären im dritten Quartal 2026 abzuschließen gewesen. Weil die europäischen Vorgaben dafür noch nicht vorliegen, war das nicht umsetzbar.

So läuft die Antragstellung

Die Verlängerungsanträge werden wie gewohnt im Frühjahr 2027 über das Antragsverfahren ANDI des Servicezentrums Landentwicklung und Agrarförderung (SLA) gestellt.

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