Bohrturm einer Tiefbohranlage vor blauem Himmel

Neues Lithium-Suchfeld für Esso – im Emsland und der Grafschaft sucht der Konzern schon seit einem Jahr

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Die Esso Deutschland GmbH, eine hundertprozentige Tochter von ExxonMobil, darf vom 1. September 2026 an auf gut 431,5 Quadratkilometern im Landkreis Rotenburg (Wümme) nach Lithium suchen. Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat dem Unternehmen dafür das Erlaubnisfeld Zeven I zugeteilt. Es ersetzt das bisherige Feld Zeven und ist bis zum 31. August 2031 befristet.

17 Quadratkilometer mehr – und 16 Monate länger Zeit

Das neue Feld wächst gegenüber dem alten um mehr als 17 Quadratkilometer. Die zusätzliche Fläche liegt im Südosten des bisherigen Gebiets, nördlich von Scheeßel.

Praktisch bedeutsamer als der Flächenzuwachs ist die neue Frist: Die alte Erlaubnis Zeven galt seit dem 1. Mai 2025 und wäre am 30. April 2030 ausgelaufen. Mit Zeven I hat Esso nun bis Ende August 2031 Zeit, also gut 16 Monate mehr.

Vor der Entscheidung hat das LBEG den Landkreis Rotenburg (Wümme) sowie die Gemeinden Helvesiek, Lauenbrück, Scheeßel und Stemmen um Stellungnahme gebeten.

Warum das auch für Emsland und Grafschaft Bentheim zählt

Die Region ist beim Thema Lithium längst kein Zuschauer. Seit dem 1. Juli 2025 hält dieselbe Esso Deutschland GmbH das Erlaubnisfeld Wilsum: rund 535 Quadratkilometer, befristet bis zum 30. Juni 2030. Es reicht von der nördlichen Grafschaft Bentheim bis an die niederländische Grenze und über Teile des Emslandes westlich von Dalum.

Betroffen sind nach Angaben des LBEG die Stadt Lingen (Ems), die Gemeinden Geeste, Twist und Wietmarschen sowie die Samtgemeinden Emlichheim, Neuenhaus und Uelsen. Direkt östlich davon liegt das Feld Bethermoor mit rund 404 Quadratkilometern in den Landkreisen Cloppenburg und Emsland, das Esso zum 1. April 2025 erhalten hat.

Anfang Mai 2025 zählte das LBEG landesweit 25 Erlaubnisfelder zur Lithium-Aufsuchung auf rund 9.500 Quadratkilometern – etwa ein Fünftel der Landesfläche Niedersachsens. Anfang 2024 waren es zwei.

Eine Erlaubnis ist noch keine Bohrung

Eine bergrechtliche Erlaubnis gibt dem Inhaber zunächst nur das grundsätzliche Recht, in einem festgelegten Gebiet nach einem bestimmten Rohstoff zu suchen. Technische Maßnahmen sind damit ausdrücklich nicht erlaubt.

Bevor Esso tatsächlich etwas auf der Fläche unternehmen darf, muss das LBEG bergrechtliche Betriebspläne zulassen. Dafür ist ein eigenes Beteiligungsverfahren nötig. Ob am Ende irgendwo gefördert wird, ist damit offen.

Wie das Lithium aus 3.000 Metern Tiefe kommen soll

Geplant ist in Norddeutschland der sogenannte Bohrlochbergbau. Nach Darstellung des LBEG soll dabei – ähnlich wie bei der Erdgasförderung, die in vergleichbaren geologischen Schichten in 3.000 bis 5.000 Metern Tiefe stattfindet – tiefes Thermalwasser in einem Kreislauf nach oben gefördert, das Lithium abgeschieden und das Wasser wieder in die Ursprungsschichten zurückgepumpt werden. An der Oberfläche entstünden dabei nur kleinräumige Anlagen.

Große Bergwerke, Salzseen oder eine Belastung des Grundwassers, wie sie aus Lithium-Regionen auf anderen Kontinenten bekannt sind, seien in Niedersachsen nicht geplant, teilt die Behörde mit. Belastbare Aussagen über die tatsächlichen Auswirkungen einzelner Vorhaben lassen sich erst treffen, wenn konkrete Betriebspläne auf dem Tisch liegen.

Wo die Felder genau liegen

Eine Karte aller Erlaubnisfelder für bergfreie Bodenschätze im Zuständigkeitsbereich des LBEG – das umfasst Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen – steht auf dem NIBIS-Kartenserver der Behörde: nibis.lbeg.de

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