Zum Jahresende 2025 erhielten in Niedersachsen 96.495 Personen Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX), teilt das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) mit. 58,9 Prozent der Leistungsbeziehenden waren männlich, 41,1 Prozent weiblich. Die Eingliederungshilfe umfasst Leistungen für Menschen mit Behinderungen, die eine selbstbestimmte Lebensführung und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unterstützen sollen, darunter Leistungen zur sozialen Teilhabe, zur Teilhabe an Bildung und am Arbeitsleben sowie heilpädagogische Leistungen.
Knapp ein Drittel (31,6 Prozent) der Leistungsempfängerinnen und -empfänger war jünger als 18 Jahre, das waren 30.540 Personen. Die größte Gruppe bildeten die 18- bis unter 65-Jährigen mit 59.220 Personen (61,4 Prozent), davon 26.965 zwischen 18 und 40 sowie 32.255 zwischen 40 und 65 Jahren. Weitere 6.735 Personen (7,0 Prozent) waren 65 Jahre oder älter. Das Durchschnittsalter sank gegenüber 2020 von 34,0 auf 33,4 Jahre.
Gegenüber 2020 stieg die Zahl der Leistungsbeziehenden kontinuierlich um 13,5 Prozent. Dabei entwickelten sich die Leistungsarten unterschiedlich: Während die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zurückging (-1,6 Prozent), nahmen die Fallzahlen bei Leistungen zur Teilhabe an Bildung (+28,3 Prozent), heilpädagogischen Leistungen (+21,7 Prozent) sowie Leistungen zur sozialen Teilhabe (+15,0 Prozent) zu.
Für die Eingliederungshilfe wurden 2025 in Niedersachsen 3,6 Milliarden Euro aufgewendet, dem standen Einnahmen von rund 84 Millionen Euro gegenüber, sodass sich Nettoausgaben von 3,5 Milliarden Euro ergaben. Mit 2,4 Milliarden Euro entfiel der größte Teil auf Leistungen zur sozialen Teilhabe. Gegenüber 2020 stiegen die Ausgaben insgesamt um 41,2 Prozent.

