Hund, Symbolbild für die Hundebestandsaufnahme in Rhede

Hundebestandsaufnahme in Rhede startet am 4. September

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Ab dem 4. September werden in Rhede wieder die Hunde gezählt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Firma Springer Kommunale Dienste GmbH aus Düren sind dann im Auftrag der Stadt in den kommenden Wochen in Rhede, Vardingholt, Krechting, Krommert und Büngern unterwegs und klingeln an jeder Wohnungstür mit der Frage, ob im Haushalt ein oder mehrere Hunde leben.

Nachweis über Anschaffungsdatum erforderlich

Hintergrund ist, dass nicht alle Hundehalterinnen und Halter ihr Tier vorschriftsmäßig anmelden. Bei der ersten Hundezählung in Rhede vor 16 Jahren kamen im Zuge der Bestandsaufnahme rund 200 Tiere hinzu. Seit die Verwaltung Mitte Juli die Zählung angekündigt hat, ist die Zahl der neu angemeldeten Hunde bereits gestiegen. Wichtig bei einer Nachmeldung: Ein beliebiges Kaufdatum reicht nicht, der Anmeldung muss ein Beleg oder Vertrag beigelegt werden, der zeigt, wann der Hund angeschafft wurde beziehungsweise seit wann er im Haushalt lebt. Dieser Nachweis fehlte zuletzt bei zahlreichen neu angemeldeten Tieren.

„Es geht bei der Befragung nicht darum, Hundehalter zu bestrafen“, sagt Kämmerer Hermann-Josef Schmeing. Ziel sei vielmehr Steuergerechtigkeit, die nur durch eine möglichst vollständige Erfassung aller gehaltenen Hunde gewährleistet werden könne, auch im Interesse jener, die ihre Tiere bereits ordnungsgemäß angemeldet haben.

Ausweispflicht, aber kein Zutrittsrecht

Die Mitarbeitenden der beauftragten Firma sind montags bis samstags unterwegs und können sich ausweisen. Ein Recht, die Wohnung zu betreten, haben sie nicht, außer die Bewohnerin oder der Bewohner fordert sie ausdrücklich dazu auf. Die Stadtverwaltung betont zudem, dass die Hundezähler keine Kinder befragen und niemals Bargeld einfordern oder annehmen dürfen. Treffen die Mitarbeitenden niemanden an, hinterlassen sie ein Infoschreiben der Stadt. Darin weist die Stadt unter anderem darauf hin, dass eine Ordnungswidrigkeit begeht, wer seinen Hund vorsätzlich oder leichtfertig nicht oder nicht rechtzeitig anmeldet oder unrichtige Angaben macht. Das kann neben einer rückwirkenden Festsetzung der Hundesteuer mit einem Bußgeld geahndet werden.

Für Rückfragen zur Hundebestandsaufnahme oder zur Hundesteuer stehen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung unter Telefon 02872/930-234 oder 02872/930-235 oder per E-Mail an [email protected] zur Verfügung.

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