Fischkutter liegen bei Ebbe im Hafen (Symbolbild)

Neue Wiegepflicht für Kutter: Land übernimmt 85 Prozent der Kosten

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Digitale Realität

Für viele kleine Fischereibetriebe an der niedersächsischen Küste ist es zunächst eine zusätzliche Belastung: Die geänderte EU-Fischereikontroll-Verordnung schreibt neue, digital erfassende Wiegesysteme an Bord vor – eine Investition, die gerade Kutter- und Küstenfischer mit ihren oft überschaubaren Betriebsgrößen aus eigener Kraft kaum stemmen können. Jetzt springt das Land ein: Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz übernimmt 85 Prozent der förderfähigen Kosten für die Anschaffung.

Neue Technik als Pflicht, nicht als Kür

Anders als bei freiwilligen Modernisierungen bleibt den Betrieben diesmal keine Wahl: Die neuen Vorgaben der Fischereikontroll-Verordnung verlangen eine verlässliche, regelkonforme Wiegetechnik, die den Vorgaben des Anhangs I der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1932 vom 10. August 2026 entspricht. Für die Fischereiunternehmen bedeutet das zusätzlichen Aufwand mitten im laufenden Betrieb – die Förderung soll genau diesen Übergang abfedern.

„Die neuen Anforderungen an die Wiegesysteme auf Fischereifahrzeugen dienen der Transparenz und Nachhaltigkeit, sie stellen aber viele Betriebe bei der Anschaffung vor Herausforderungen“, sagt Fischereiministerin Miriam Staudte. „Mit dieser Förderung unterstützen wir die Fischereiunternehmen in Niedersachsen gezielt bei der notwendigen Anpassung an die neuen Vorgaben.“ Ein Nebeneffekt für die Betriebe selbst: Moderne Wiegesysteme erfassen die Daten digital und erleichtern damit auch die eigene Dokumentation an Bord.

Wer die Förderung beantragen kann

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der Seefischerei sowie Zusammenschlüsse von Fischerinnen oder Fischern, außerdem gemeinschaftsrechtlich anerkannte Erzeugerorganisationen und deren Vereinigungen. Die Förderung wird aus Mitteln des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) sowie aus nationalen Kofinanzierungsmitteln von Bund und Land finanziert.

Antragstellung ab sofort möglich

Anträge können ab sofort gestellt werden. Für Rückfragen zur Antragstellung und zu den technischen Anforderungen der förderfähigen Wiegesysteme steht die Landwirtschaftskammer Niedersachsen zur Verfügung, dort gibt es auch die Antragsvordrucke zum Download.

Weitere Informationen: agrarfoerderung-niedersachsen.de

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