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Snellen-Sehtesttafel als Symbolbild für die Schuleingangsuntersuchung

Schuleingangsuntersuchung 2025: Bildungshintergrund der Eltern beeinflusst Gesundheit der Kinder

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Das Niedersächsische Landesgesundheitsamt (NLGA) hat die Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchungen für den Einschulungsjahrgang 2025 veröffentlicht. Sie zeigen deutlich: Wie gesund und entwickelt ein Kind in die Schule startet, hängt stark vom Bildungsstand der Eltern ab.

Übergewicht nimmt zu, andere Werte entspannen sich leicht

Der Anteil übergewichtiger Kinder ist gegenüber dem Vorjahr um 0,6 Prozentpunkte auf 10,7 Prozent gestiegen. Bei anderen Werten deutet sich dagegen eine leichte Trendwende an: Hörprobleme betreffen nur noch 8,9 Prozent der Kinder (2024: 9,6 Prozent), Defizite in der Feinmotorik 9,7 Prozent (2024: 9,9 Prozent). Besonders auffällig sind Kinder aus Familien mit niedrigem und mittlerem Bildungsgrad.

Sprachauffälligkeiten hängen stark vom Bildungshintergrund ab

Bei Kindern aus Familien mit niedrigem Bildungshintergrund zeigen 28 Prozent Sprachauffälligkeiten, bei Kindern aus bildungsnahen Familien sind es 16 Prozent. Der seit Jahren beobachtete Abwärtstrend setzt sich damit fort. Eine genauere Auswertung zeigt zudem: Bei Kindern mit hohem Bildungshintergrund hängen Sprachauffälligkeiten eher mit einem Migrationshintergrund zusammen, während bei Kindern aus Familien mit mittlerem oder niedrigem Bildungshintergrund vor allem der Bildungsstand der Eltern den Ausschlag gibt.

Land setzt auf frühzeitige Vorsorge

Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi verweist auf die Bedeutung der U-Untersuchungen für den Schulstart und mahnt, gerade bei Seh- und Hörproblemen früh zu handeln: „Je früher wir handeln, desto besser.“ NLGA-Präsident Dr. Fabian Feil erklärt, die Schuleingangsuntersuchungen brächten gerade Kinder mit erschwertem Zugang zum Gesundheitssystem mit ärztlichem Personal in Kontakt, sodass Defizite frühzeitig erkannt und gemeinsam mit den Eltern passende Förderangebote ermittelt werden könnten.

Die Daten sind als Dashboard unter www.apps.nlga.niedersachsen.de/sedin/ abrufbar. Berücksichtigt werden dabei nur Landkreise und Kommunen, in denen mindestens 90 Prozent eines Einschulungsjahrgangs untersucht wurden.

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