Seit Ende Juli gilt in Deutschland das EU-weite Recht auf Reparatur. Hersteller bestimmter Produkte müssen seitdem Ersatzteile und passendes Werkzeug zu einem Preis anbieten, der von einer Reparatur nicht abschreckt. Darauf weist die Kreislaufwirtschaftsregion Münsterland hin.
Welche Geräte betroffen sind
Die Reparaturverpflichtung gilt unter anderem für Waschmaschinen und Trockner, Spülmaschinen, Kühlgeräte, Staubsauger, Fernseher, Handys sowie E-Bikes und E-Scooter. Für Verbraucherinnen und Verbraucher lohnt sich damit häufiger ein Blick darauf, ob ein defektes Gerät noch instand gesetzt werden kann, statt es zu ersetzen.
Warum Reparatur Teil der Kreislaufwirtschaft ist
Eine Reparatur verbraucht in der Regel deutlich weniger Energie und Material als die Herstellung eines neuen Geräts. Kreislaufwirtschaft setzt dabei schon bei der Produktentwicklung an: Werden Bauteile verschraubt statt verklebt, lassen sich Materialien nach der Nutzung leichter trennen und weiterverwenden.
Der Münsterland e.V. bietet auf go.muensterland.com/kreislaufwirtschaft weitere Informationen dazu an, wie sich Reparatur und Kreislaufwirtschaft im Alltag umsetzen lassen.

