Der Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen unterstützt den Vorstoß von Wirtschaftsminister Grant Hendrik Tonne, angesichts der hohen Kraftstoffpreise über einen wirksamen Preisdeckel nach europäischem Vorbild zu diskutieren. Zugleich lehnt der Verband die von Tonne ebenfalls geforderte Übergewinnsteuer auf Mineralölkonzerne ab.
Zustimmung zum Preisdeckel, Kritik an der Übergewinnsteuer
„Bei einem Punkt hat Wirtschaftsminister Tonne unsere ausdrückliche Unterstützung: Die Politik darf außergewöhnliche Preissteigerungen bei Benzin und Diesel nicht einfach hinnehmen“, erklärt Jan Vermöhlen, Vorstandsmitglied des Bundes der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen. Ein sinnvoll ausgestalteter Preisdeckel könne übermäßige Margen begrenzen und Verbraucher wie Unternehmen unmittelbar entlasten.
Entscheidend sei dabei die Ausgestaltung: Der Verband spricht sich gegen ein Modell aus, bei dem der Staat dauerhaft Steuergeld einsetzt, um die Differenz zwischen Markt- und Endpreis zu übernehmen. Stattdessen schlägt er eine gesetzlich definierte Preisobergrenze vor, die sich an Beschaffungs-, Rohöl- und sonstigen Kosten orientiert und übermäßige Margen begrenzt – finanziert nicht vom Steuerzahler, sondern durch eine Grenze für den Weiterverkauf.
Die von Tonne zusätzlich geforderte Übergewinnsteuer hält der Verband dagegen für den falschen Weg. „Eine Übergewinnsteuer verbilligt keinen einzigen Liter Benzin oder Diesel. Sie setzt erst im Nachhinein beim Gewinn eines Unternehmens an und nicht beim Preis, den der Verbraucher heute an der Tankstelle bezahlen muss“, so Vermöhlen. Zudem sei bereits die Definition eines „Übergewinns“ bei international tätigen Mineralölkonzernen schwierig, da sich Gewinne aus Förderung, Raffineriegeschäft, Handel und Auslandsgeschäften nicht ohne Weiteres dem Kraftstoffverkauf an deutschen Tankstellen zurechnen ließen. Der Verband warnt zudem vor möglichen Gewinnverlagerungen als Ausweichreaktion.
Wer soll entlastet werden?
Über einen Preisdeckel hinaus fordert der Bund der Steuerzahler zielgerichtete Hilfen für Menschen, die besonders auf das Auto angewiesen sind – etwa Berufspendler ohne Alternative sowie Handwerksbetriebe und Speditionen, deren Fahrzeuge unmittelbar Teil ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit sind. Wer dagegen problemlos auf andere Verkehrsmittel umsteigen könne, brauche keine staatliche Entlastung.
Pauschale Zahlungen an alle Bürger oder steuerfinanzierte Tankrabatte lehnt der Verband dagegen ab. Frühere Entlastungsmaßnahmen hätten gezeigt, dass solche Rabatte nicht zwangsläufig vollständig bei den Autofahrern ankommen.
Vier Forderungen an den Bund
Der Bund der Steuerzahler Niedersachsen fordert vom Bund, folgende Maßnahmen zu prüfen und miteinander zu verbinden:
- eine Anhebung der Entfernungspauschale für Berufspendler,
- eine gezielte direkte Entlastung von Menschen mit kleinen Einkommen, die auf das Auto angewiesen sind,
- wirksamere kartellrechtliche Instrumente einschließlich eines rechtssicher ausgestalteten Preisdeckels,
- den Verzicht auf pauschale Entlastungen nach dem Gießkannenprinzip.
„Entscheidend ist am Ende nicht, möglichst viel Steuergeld einzusetzen. Entscheidend ist, dass eine Entlastung dort ankommt, wo hohe Kraftstoffpreise tatsächlich zu einer besonderen Belastung werden“, so Vermöhlen.

