Am Sonntag, 27. September, entscheidet sich in einer Stichwahl, wer künftig Oberbürgermeister von Osnabrück wird. Das städtische Wahlamt hat dazu die wichtigsten Informationen rund um Wahlbenachrichtigungen, Wahllokale und Briefwahl zusammengestellt.
Alte Wahlbenachrichtigung bleibt gültig
Wer bereits zur ersten Runde der Oberbürgermeisterwahl eine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, muss sich um nichts Neues kümmern. Eine gesonderte Benachrichtigung für die Stichwahl gibt es nicht. Die bereits verschickte Karte behält ihre Gültigkeit und kann unverändert für den Gang ins Wahllokal am 27. September genutzt werden.
Das Wahlamt weist darauf hin, dass sich Wählerinnen und Wähler bei Verlust oder Unklarheiten über den Verbleib ihrer Wahlbenachrichtigung direkt an die Stadtverwaltung wenden können. Auch ohne die ursprüngliche Karte ist eine Stimmabgabe möglich – dafür genügt ein gültiger Personalausweis oder Reisepass im zuständigen Wahllokal.
Briefwahl weiterhin möglich
Wer bereits für den ersten Wahlgang Briefwahl beantragt hatte, muss dies für die Stichwahl nicht erneut tun – die Unterlagen werden automatisch neu versandt. Wer bislang keine Briefwahl genutzt hat, kann diese kurzfristig noch beantragen. Die Beantragung ist online, schriftlich oder persönlich im Bürgeramt möglich.
Das Wahlamt empfiehlt, die Briefwahlunterlagen frühzeitig auszufüllen und rechtzeitig zurückzusenden, damit die Stimme fristgerecht bei der Stadt eingeht. Wer den Rückversand per Post nicht mehr sicher rechtzeitig schafft, kann die ausgefüllten Unterlagen auch persönlich im Rathaus abgeben.
Wahllokale und Öffnungszeiten
Die Wahllokale für die Stichwahl sind identisch mit denen des ersten Wahlgangs. Sie öffnen am 27. September von 8 bis 18 Uhr. Welches Wahllokal für die jeweilige Adresse zuständig ist, steht auf der Wahlbenachrichtigung vermerkt.
Bei weiteren Fragen zur Stichwahl können sich Bürgerinnen und Bürger direkt an das Wahlamt der Stadt Osnabrück wenden. Die Kontaktdaten sowie weiterführende Informationen zur Wahl stellt die Stadt auf ihrer Internetseite bereit.

