Anzeige
Img728x90 neue standardbanner new tde 1742992361697

Fußgängerzone in Emsdetten: Über 70 Verstöße bei gemeinsamer Kontrolle von Polizei und Stadt

Anzeige

Bei einer gemeinsamen Kontrolle von Polizei und städtischer Ordnungsbehörde sind am Donnerstag, 17. September 2026, in der Fußgängerzone von Emsdetten mehr als 70 Verstöße gegen das Rad- und E-Scooter-Verbot geahndet worden. Mitarbeitende des städtischen Ordnungsteams unterstützten die Polizei bei dem Einsatz in der Innenstadt.

Wer trotz Verbots mit dem Fahrrad durch die Fußgängerzone fuhr, musste ein Verwarngeld von 25 Euro zahlen. Für das unerlaubte Befahren mit einem E-Scooter wurden 50 Euro fällig. Neben den Verwarngeldern setzten die Einsatzkräfte auch auf Aufklärung: In zahlreichen Gesprächen informierten Polizei und Ordnungsbehörde über die geltenden Regeln und warben für ein rücksichtsvolles Miteinander.

Wann Rad und Scooter durch die Innenstadt dürfen

In der Emsdettener Fußgängerzone ist Radfahren täglich von 9 bis 19 Uhr grundsätzlich untersagt, Radfahrende müssen die Innenstadt in dieser Zeit umfahren oder ihr Rad schieben. Ausgenommen sind Kinder mit Inlinern, Tretrollern, Kinderfahrrädern und ähnlichen Fortbewegungsmitteln, die die Zone weiterhin rücksichtsvoll durchqueren dürfen. Von 19 bis 9 Uhr ist Radfahren mit Schrittgeschwindigkeit von etwa sieben Kilometern pro Stunde erlaubt. Auf dem Wochenmarkt und auf Veranstaltungsflächen gilt unabhängig von der Uhrzeit ein durchgehendes Fahrverbot, Fahrräder sollen dort möglichst außerhalb abgestellt werden. Für Menschen mit nachgewiesener oder augenscheinlicher Gehbehinderung wird die rücksichtsvolle Nutzung geeigneter Hilfsmittel wie Therapiedreirädern in Schrittgeschwindigkeit in Abstimmung mit der Polizei geduldet. E-Scooter bleiben davon unberührt: Sie sind in der Fußgängerzone zu jeder Tageszeit verboten. Füßgänger und Fußgängerinnen haben in der Zone jederzeit Vorrang und dürfen weder behindert noch gefährdet werden.

Reaktionen überwiegend positiv

Polizei und Ordnungsbehörde berichten von überwiegend positiver Resonanz aus der Bevölkerung: Viele Passantinnen und Passanten begrüßten die Kontrollen, die der Sicherheit und der Aufenthaltsqualität in der Fußgängerzone dienen sollen. Weniger Zustimmung gab es naturgemäß bei den direkt betroffenen Verkehrsteilnehmenden.

Weitere Kontrollen angekündigt

Polizei und Stadt kündigen an, auch künftig gemeinsame Kontrollen in der Fußgängerzone durchzuführen, um die Einhaltung der Regeln sicherzustellen und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden zu erhöhen.

Weiterlesen

Jetzt den kostenlosen Regionalupdate-Newsletter abonnieren.

Gefällt dir’s? Dann teil’s doch!

Facebook
LinkedIn
WhatsApp
Email

Weitere Artikel