Sollen Flüsse, Wälder und Moore vor Gericht eigene Rechte geltend machen können? Diese Frage will die Europäische Bürgerinitiative „Rechte der Natur“ auf die Tagesordnung der EU bringen. Ab Dienstag, 13. Oktober 2026, sammelt sie europaweit Unterschriften. Der NABU Niedersachsen unterstützt das Vorhaben.
Ab 13. Oktober online unterschreiben
Unterschreiben können Bürgerinnen und Bürger der EU ab dem 13. Oktober 2026. Informationen zur Initiative und zur Unterschriftensammlung stehen auf der deutschsprachigen Seite rechte-der-natur.de und auf der europäischen Kampagnenseite rightsfornature.eu. Nach den Regeln für Europäische Bürgerinitiativen haben die Organisatoren ab Beginn der Sammlung zwölf Monate Zeit.
Ökosysteme als Träger eigener Rechte
Bislang wird Natur rechtlich vor allem über die Interessen von Menschen geschützt: Wer gegen einen Eingriff vorgehen will, muss in der Regel eine eigene Betroffenheit nachweisen, oder ein anerkannter Umweltverband klagt. Die Initiative will das ändern. Ökosysteme sollen eine eigene Rechtspersönlichkeit erhalten können, verbunden mit Rechten auf Existenz, Regeneration und Wiederherstellung. Bürgerinnen, Bürger und Gemeinschaften sollen diese Rechte stellvertretend für einen Fluss, einen Wald oder ein Moor einfordern können.
Die EU-Kommission hat die Initiative unter dem Titel „Rights for Nature: Empower Citizens to Represent and Protect Ecosystems“ am 19. Mai 2026 registriert. Ziel ist ein europäischer Rechtsakt, der Rechte der Natur verankert.
Vorbild ist eine Lagune in Spanien
Dass der Ansatz umsetzbar ist, zeigt nach Ansicht der Befürworter Spanien. Mit dem Gesetz 19/2022 vom 30. September 2022 erhielt die stark belastete Salzwasserlagune Mar Menor in der Region Murcia als erstes Ökosystem Europas eine eigene Rechtspersönlichkeit. Das Gesetz spricht ihr unter anderem Rechte auf Existenz, Schutz, Erhaltung und Wiederherstellung zu. Personen und Organisationen können diese Rechte im Namen der Lagune geltend machen.
Was der NABU sich davon verspricht
Der NABU Niedersachsen sieht in eigenen Rechten der Natur keinen Ersatz für die Arbeit der Naturschutzverbände, sondern eine zusätzliche rechtliche Grundlage. „Stellen wir uns vor, ein Fluss wird so stark verändert, dass sein natürliches Gleichgewicht verloren geht. Dann sollte nicht erst entscheidend sein, ob ein Mensch einen persönlichen Schaden nachweisen kann“, sagt NABU-Pressesprecher Lamin Neffati.
Ein Verbot jedes Eingriffs sei damit nicht gemeint, betont der Verband. „Aber die Natur säße bildlich gesprochen mit am Tisch“, so Neffati. Ihre Existenz und ihre Fähigkeit zur Regeneration könnten dann als eigene Belange in Abwägungen stärker ins Gewicht fallen.
Umstritten ist der Ansatz dennoch. Kritiker aus der Rechtswissenschaft halten eigene Rechte der Natur für rechtlich schwer greifbar und verweisen auf offene Fragen, etwa wer ein Ökosystem im Einzelfall vertreten darf. Zudem sei der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen in Deutschland bereits über Artikel 20a des Grundgesetzes als Staatsziel verankert.
Eine Million Unterschriften, aber kein Automatismus
Damit die Initiative Erfolg hat, braucht sie mindestens eine Million gültige Unterschriften. Zusätzlich müssen in mindestens sieben EU-Staaten festgelegte Mindestzahlen erreicht werden. Gelingt das, muss sich die EU-Kommission mit dem Anliegen befassen und begründet darlegen, ob und welche Maßnahmen sie ergreifen will. Ein neues Gesetz folgt daraus nicht automatisch.

