Bei einer Grenzkontrolle an der deutsch-niederländischen Grenze hat die Bundespolizei einen 27-jährigen Letten festgenommen. Gegen den Mann lag ein Haftbefehl vor, da er eine Geldstrafe nicht beglichen hatte. Er wurde in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
Kontrolle im Fernbus an der A280
In der Nacht von Samstag auf Sonntag haben Beamte der Bundespolizei auf der Rastanlage Bunderneuland an der BAB 280 einen Fernreisebus aus den Niederlanden gestoppt. Die Kontrolle fand im Rahmen der derzeit wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen statt. Gegen 2 Uhr nachts überprüften die Polizisten die Personalien der Fahrgäste – darunter auch die eines 27-jährigen lettischen Staatsangehörigen.
Bei dem Abgleich stellte sich heraus, dass gegen den Mann ein Haftbefehl vorlag. Grund dafür war eine rechtskräftige Verurteilung vom Januar 2026 wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln.
Offene Geldstrafe führt zu Haftantritt
Aus dem Urteil resultierte für den 27-Jährigen eine Geldstrafe in Höhe von 680 Euro. Ersatzweise drohte ihm bei Nichtzahlung eine Freiheitsstrafe von 17 Tagen. Da der Mann die offene Summe vor Ort nicht begleichen konnte, blieb den Beamten keine andere Möglichkeit, als ihn festzunehmen.
Die Bundespolizisten brachten den Mann anschließend in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt, wo er die Ersatzfreiheitsstrafe antreten muss. Der Fall reiht sich in eine Serie ähnlicher Festnahmen im Zuge der aktuell verstärkten Grenzkontrollen ein, bei denen die Bundespolizei wiederholt Personen mit offenen Haftbefehlen aufgreift.

