Bei einer Grenzkontrolle an der deutsch-niederländischen Grenze hat die Bundespolizei einen 34-jährigen Mann festgenommen. Gegen ihn lag ein Haftbefehl wegen einer nicht bezahlten Geldstrafe vor. Der Mann muss nun eine dreißigtägige Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen.
Kontrolle auf Rastplatz führt zur Festnahme
In der Nacht von Montag auf Dienstag haben Beamte der Bundespolizei einen internationalen Reisebus auf dem Rastplatz Bentheimer Wald an der Autobahn 30 kontrolliert. Der Bus war auf dem Weg von den Niederlanden nach Deutschland. Die Kontrolle gegen 00:25 Uhr fand im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen statt.
Bei der routinemäßigen Überprüfung der Personalien stießen die Beamten auf einen 34-jährigen ungarischen Staatsangehörigen, gegen den ein Haftbefehl vorlag. Der Mann war Fahrgast des Fernreisebusses und wurde noch am Rastplatz festgenommen.
Offene Geldstrafe aus früherem Urteil
Der Haftbefehl geht auf ein Urteil aus dem Februar 2024 zurück. Damals war der 34-Jährige rechtskräftig wegen sexueller Belästigung verurteilt worden. Das Gericht hatte ihm eine Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro auferlegt. Ersatzweise sah das Urteil eine Freiheitsstrafe von 30 Tagen vor, sollte die Zahlung ausbleiben.
Da der Mann die geforderte Summe bei der Kontrolle nicht aufbringen konnte, blieb den Bundespolizisten keine andere Möglichkeit, als ihn festzunehmen. Er wurde im Anschluss in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt überstellt, wo er nun die Ersatzfreiheitsstrafe von dreißig Tagen antreten muss.

