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Drohnenverbot in Münster zum Friedenspreis

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Die Polizei Münster hat für den Verleihungstag des Westfälischen Friedenspreises ein Flugverbot für Drohnen über der Innenstadt verhängt. Bis 22 Uhr dürfen private Drohnen weder gestartet noch mitgeführt werden. Grund ist die Sicherheit der Veranstaltung, der Teilnehmenden und der eingesetzten Kräfte.

Flugverbot schützt Veranstaltung und Einsatzkräfte

Zur Verleihung des Westfälischen Friedenspreises am 1. Oktober gilt im innerstädtischen Bereich von Münster ein Drohnenflugverbot. Es greift bis 22 Uhr und untersagt sowohl das Starten als auch das bloße Mitführen von Drohnen im betroffenen Gebiet. Die Polizei begründet die Maßnahme mit dem Schutz der Veranstaltungsteilnehmenden, der Einsatzkräfte sowie einem ungestörten Ablauf der Feierlichkeiten.

Ausnahme nur für Polizeidrohnen

Von dem Verbot ausgenommen sind ausschließlich Drohnen der Polizei selbst. Diese sollen im Rahmen des polizeilichen Auftrags zum Einsatz kommen – insbesondere um die Veranstaltung zu überwachen und die Sicherheit vor Ort zu gewährleisten. Private Drohnenpilotinnen und -piloten müssen sich dagegen an das Verbot halten.

Verstöße sind strafbar

Die Polizei Münster appelliert eindringlich an alle Drohnenbetreiberinnen und -betreiber, das Flugverbot zu respektieren und auf Flüge im Veranstaltungsbereich zu verzichten. Wer unberechtigt in das Flugbeschränkungsgebiet einfliegt, begeht eine Straftat. Dafür drohen Geld- oder Freiheitsstrafen. Die Polizei ist in solchen Fällen verpflichtet, Strafanzeige zu erstatten. Medienvertreterinnen und -vertreter können sich bei Rückfragen an die Pressestelle der Polizei Münster wenden.

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