Die Online-Services der Bundesagentur für Arbeit funktionieren wieder. Seit Samstagabend, 3. Oktober, sind sie nach einer technischen Störung erneut erreichbar. Für Betroffene wichtig: Meldungen, die in den Tagen davor online nicht möglich waren, sollen bis Freitag, 9. Oktober, nachgeholt werden.
Keine Sperrzeit wegen der Störung
Wer vom Mittwoch, 30. September, bis einschließlich Sonntag, 4. Oktober, vergeblich versucht hat, etwa eine Arbeitsuchendmeldung online abzugeben, muss keine Nachteile befürchten. Das gilt laut Bundesagentur auch für Folgen beim Arbeitslosengeld wie Sperrzeiten. Betroffene sollen bei ihrer telefonischen oder persönlichen Kontaktaufnahme in dieser Woche angeben, dass die Online-Meldung wegen der Störung nicht geklappt hat.
Kein Hackerangriff
Ursache war nach Angaben der Bundesagentur ein Fehler in den eigenen IT-Systemen. Ein Hackerangriff ist ausgeschlossen. Der Fehler ist inzwischen behoben.

