Die Universität Göttingen und die Polizeiakademie Niedersachsen starten ein gemeinsames Forschungsprojekt zu elf Tötungsdelikten, die sich zwischen 1990 und 2017 in Niedersachsen ereigneten. Ein rechtes, rassistisches oder sozialdarwinistisches Tatmotiv wird vermutet, offiziell erfasst sind die Fälle bislang nicht. Das Land Niedersachsen finanziert die Aufarbeitung für anderthalb Jahre.
Elf Fälle aus den Jahren 1990 bis 2017
Historikerinnen und Historiker des Seminars für Mittlere und Neuere Geschichte der Universität Göttingen arbeiten gemeinsam mit Kriminologinnen und Kriminologen des Instituts für Kriminalitäts- und Sicherheitsforschung der Polizeiakademie Niedersachsen an einem neuen Forschungsprojekt. Im Fokus stehen elf Tötungsdelikte aus den Jahren 1990 bis 2017, bei denen zivilgesellschaftliche Organisationen ein rechtes, rassistisches oder sozialdarwinistisches Tatmotiv vermuten. In der offiziellen Statistik zur politisch motivierten Kriminalität tauchen die Fälle bislang nicht auf. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung finanziert die Untersuchung für eineinhalb Jahre.
Breite Quellenbasis für die Neubewertung
Das Forschungsteam wertet Ermittlungsakten, Gerichtsurteile sowie zeitgenössische Presse- und Rundfunkberichte aus, um die Fälle nach wissenschaftlichen Kriterien neu zu beurteilen. Dabei geht es nicht nur um die Taten selbst, sondern auch um die Frage, warum sie damals nicht als politisch motiviert eingestuft wurden. „Wir stützen die wissenschaftliche Neubewertung der Fälle auf eine breite Quellenbasis“, erklärt Ezra Rudolph von der Universität Göttingen, der die wissenschaftliche Leitung des Projekts innehat. Ihn interessiere besonders, auf welcher Informationsgrundlage frühere Einschätzungen getroffen wurden und welche Deutungsmuster dabei eine Rolle spielten. Dr. Daniela Klimke, Professorin an der Polizeiakademie Niedersachsen und Leiterin des Instituts für Kriminalitäts- und Sicherheitsforschung, ergänzt: Ob eine Tat als politisch motiviert erkannt werde, hänge nicht allein von Merkmalen der Tat oder der Täterinnen und Täter ab. Entscheidend sei auch, welche Vorstellungen von politischer Gewalt zum jeweiligen Zeitpunkt vorherrschten und wie Polizei und Justiz verfügbare Informationen einordneten.
Beirat begleitet die Forschung bis 2028
Das Projekt geht auf eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag der niedersächsischen Landesregierung zurück und greift langjährige Forderungen der Zivilgesellschaft nach einer Überprüfung möglicher Fälle rechter Gewalt auf. Vergleichbare Studien gibt es bereits in Brandenburg und Thüringen. Wie dort soll auch in Niedersachsen ein Beirat mit Vertreterinnen und Vertretern von Betroffenen, Zivilgesellschaft und staatlichen Einrichtungen die Forschungsarbeit begleiten und Zwischenergebnisse aus unterschiedlichen Perspektiven diskutieren. Projektkoordinator Jan Renken von der Universität Göttingen betont, dieser Austausch sei besonders wichtig, weil das Projekt sowohl frühere staatliche Bewertungen als auch Erfahrungen aus der Zivilgesellschaft berücksichtige. Bis zum geplanten Projektabschluss im Februar 2028 will das Forschungsteam dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung einen umfassenden Bericht vorlegen. Dieser soll die Ergebnisse der wissenschaftlichen Überprüfung dokumentieren und Empfehlungen zur Neubewertung der untersuchten Tötungsdelikte enthalten.
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