Wer in Lingen (Ems) ein Grundstück an einem Gehweg hat, muss diesen Gehweg auch sauber halten. Darauf weist die Stadt Lingen hin, denn nasses Laub macht Geh- und Radwege im Herbst schnell zur Rutschpartie. Das Laub gehört dabei nicht auf die Fahrbahn, sondern auf den Kompost oder zur Grünabfallannahme.
Die Pflicht gilt auch für Unkraut und Gras
Die Straßenreinigungspflicht der Anlieger umfasst den Gehweg vor dem eigenen Grundstück. Sie beschränkt sich nicht auf Laub: Auch Unkraut und Grasbewuchs auf dem Gehweg müssen die Anlieger entfernen. Geregelt ist das in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Lingen (Ems). Selbst dort, wo die Stadt die Straße selbst reinigt, bleibt die Gehwegreinigung laut Satzung Sache der Anlieger.
Nicht auf die Straße kehren
Die Stadt bittet ausdrücklich darum, Laub und Grünabfälle aus Gärten und von Gehwegen nicht in den öffentlichen Straßenraum zu fegen. Das gilt besonders für Straßen, die regelmäßig von der Kehrmaschine gereinigt werden.
Wohin mit dem Laub?
Laub aus dem eigenen Garten und vom Gehweg sollen Anlieger entweder selbst kompostieren oder zu einem Grünabfall-Sammelplatz bringen. Für die Annahme ist im Landkreis Emsland der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) zuständig. Nach dessen Angaben nehmen große Wertstoffhöfe mit Grünabfall-Sammelplatz private Grünabfälle bis drei Kubikmeter an, der erste Kubikmeter ist gebührenfrei. Kleine Wertstoffhöfe mit Grünabfall-Container nehmen bis zu einem Kubikmeter gebührenfrei an. Baumschnitt darf höchstens zehn Zentimeter Stammdurchmesser haben. Standorte und Öffnungszeiten stehen auf der Seite des AWB Emsland. Zu beachten: Ab November gelten an den Wertstoffhöfen die kürzeren Winteröffnungszeiten.

