An der deutsch-niederländischen Grenze hat die Bundespolizei eine mit Haftbefehl gesuchte Frau gestoppt. Durch eine kurzfristige Zahlung konnte die 42-Jährige eine mehrwöchige Gefängnisstrafe abwenden.
Kontrolle an der Autobahn 30
In der Nacht zum Mittwoch haben Bundespolizisten im Rahmen der aktuell wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen einen international verkehrenden Reisebus überprüft. Gegen 1:15 Uhr fand die Kontrolle an der Raststätte Bentheimer Wald an der Autobahn 30 statt. Dabei nahmen die Beamten eine 42-jährige Polin genauer unter die Lupe, die sich im Bus befand.
Bei der Überprüfung ihrer Personalien stießen die Einsatzkräfte auf einen Haftbefehl der zuständigen Staatsanwaltschaft. Die Frau war zuvor gerichtlich wegen Gefährdung des Straßenverkehrs verurteilt worden – zu einer Ersatzfreiheitsstrafe, die ihr nun mehr als einen Monat Gefängnis einbrachte.
Geldstrafe statt Haftantritt
Eine Inhaftierung ließ sich jedoch noch abwenden: Die Staatsanwaltschaft hatte für diesen Fall eine Geldstrafe von 2.800 Euro als Alternative zur Haft festgesetzt. Der 42-Jährigen gelang es noch vor Ort, den geforderten Betrag aufzubringen. Zusätzlich beglich sie knapp 300 Euro an offenen Verfahrenskosten.
Nachdem sämtliche Zahlungen geleistet waren, endete der Fall für die Frau glimpflich. Die Bundespolizisten beendeten die Maßnahmen, und die Reisende konnte ihre Fahrt mit dem Bus fortsetzen.
Verstärkte Kontrollen an der Grenze
Der Fall ereignete sich im Zuge der derzeit verstärkten Kontrollen an den deutschen Binnengrenzen. Diese wurden vorübergehend wiedereingeführt und ermöglichen es der Bundespolizei, verstärkt Personen- und Fahrzeugkontrollen durchzuführen – auch im grenzüberschreitenden Busverkehr. Der aktuelle Fall zeigt, dass dabei immer wieder Personen mit offenen Haftbefehlen aufgegriffen werden.

