Eltern in der Samtgemeinde Lathen, die Fahrtkosten ihrer Kinder bis zum 10. Schuljahr erstattet haben möchten, müssen die Anträge für August bis Oktober 2026 bis Freitag, 6. November 2026, einreichen. Abgegeben werden sie bei der Samtgemeinde Lathen in Zimmer O.13.
Wer Einzelfahrkarten einreicht, sollte sie chronologisch sortieren und darauf achten, dass sie zu Schul- und Ferienzeiten passen. Die Antragsformulare gibt es bei der Samtgemeinde und online unter www.sg-lathen.de im Formularcenter unter „Bürgerservice“.

