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Reportagen, Interviews und Hintergrundgeschichten aus dem Emsland und der Grafschaft – unser Magazin zeigt, was die Region bewegt.

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Berlin. Die steuerermäßigung haushaltsnahe dienstleistungen gilt auch für Handwerkerleistungen in einer unentgeltlich genutzten Wohnung. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil bestätigt. Steuertrick für Wohnung: Steuerermäßigung haushaltsnahe dienstleistungen Der Fall vor dem Bundesfinanzhof Ein Steuerzahler nutzte eine Dachgeschosswohnung im Haus seiner Mutter als Nebenwohnsitz, ohne Mietvertrag. Als Reparaturen am Dach nötig wurden, beauftragte […]

Ja zur Steuerermäßigung / Es ging um eine unentgeltlich genutzte Wohnung im Elternhaus