Reportagen, Interviews und Hintergrundgeschichten aus dem Emsland und der Grafschaft – unser Magazin zeigt, was die Region bewegt.
Berlin. Die steuerermäßigung haushaltsnahe dienstleistungen gilt auch für Handwerkerleistungen in einer unentgeltlich genutzten Wohnung. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil bestätigt. Steuertrick für Wohnung: Steuerermäßigung haushaltsnahe dienstleistungen Der Fall vor dem Bundesfinanzhof Ein Steuerzahler nutzte eine Dachgeschosswohnung im Haus seiner Mutter als Nebenwohnsitz, ohne Mietvertrag. Als Reparaturen am Dach nötig wurden, beauftragte […]