VDA fordert praxisgerechte Anpassung der EU-Entwaldungsverordnung mit Blick auf deutsche Automobilindustrie

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Berlin. Der Verband der Automobilindustrie (VDA) hat sich zur geplanten Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung positioniert. Andreas Rade, Geschäftsführer des VDA, betonte am 24. September 2025, dass die EU-Kommission die Gelegenheit nutzen sollte, um die Verordnung praxisgerechter zu gestalten und die bürokratischen Anforderungen für Unternehmen zu reduzieren.

Hintergrund der Stellungnahme ist die Diskussion um die EU-Entwaldungsverordnung, die nachhaltigere Handelspraktiken bei landwirtschaftlichen Rohstoffen und Produkten sicherstellen soll. Rade fordert eine Vereinfachung der Händlerpflichten durch eine Beschränkung der Prüfpflichten auf den ersten Import von relevanten Rohstoffen oder das erste Inverkehrbringen innerhalb der EU. Außerdem schlägt er vor, einen risikobasierten Ansatz einzuführen und einen Mindestanteil relevanter Rohstoffe in Produkten festzulegen.

Nach Ansicht des VDA würde diese Vorgehensweise unnötige bürokratische Belastungen vermeiden, ohne die Ziele der Entwaldungsverordnung zu gefährden. Die deutsche Automobilindustrie unterstütze weiterhin die Zielsetzung der Verordnung. Die Bundesregierung hat kürzlich angekündigt, sich in Brüssel für eine praxisnahe und bürokratiearme Umsetzung der Verordnung einzusetzen, was der VDA ausdrücklich begrüßt.

Die EU-Entwaldungsverordnung bleibt ein wichtiges Thema für die Wirtschaft in Deutschland und Europa. Unternehmen in der Region Emsland und Grafschaft Bentheim könnten von einer verbesserten und praxisnahen Ausgestaltung profitieren. Verbraucher und regionale Betriebe sind eingeladen, die Entwicklung aufmerksam zu verfolgen und sich bei Bedarf zu informieren, etwa über die Website des VDA ([https://www.vda.de](https://www.vda.de)).

Die Diskussion um die EU-Entwaldungsverordnung ist auch im Kontext globaler Nachhaltigkeitsziele relevant und steht im Zentrum aktueller wirtschafts- und umweltpolitischer Debatten. Weitere Informationen bietet etwa die offizielle EU-Website zur Verordnung ([https://environment.ec.europa.eu](https://environment.ec.europa.eu)).

Quelle: Verband der Automobilindustrie e. V.

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