Abstrakte digitale Grafik mit geometrischen Formen wie Diamanten, Hexagonen und Kugeln in sanften Farbtönen.

Hannover: Rechtsausschuss berät NOOTS-Staatsvertrag und Kommunalförderung

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Digitale Realität

Hannover. Am Mittwoch, den 12. November 2025, tritt der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen des Niedersächsischen Landtages um 10:15 Uhr zu seiner 68. Sitzung zusammen. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem der NOOTS-Staatsvertrag sowie ein neues Gesetz zur Kommunalförderung.

Der Ausschuss tagt im Raum 1105 des Erweiterungsgebäudes in der Leinstraße 30. Den Mitgliedern wird erneut die Möglichkeit eingeräumt, per Videokonferenz an der Sitzung teilzunehmen – gemäß § 95b der Geschäftsordnung des Landtages. Dies stärkt die digitale Flexibilität parlamentarischer Prozesse.

Nationale Verwaltungsdigitalisierung im Fokus

Mit dem NOOTS-Staatsvertrag soll ein bundesweit einheitliches System zur digitalen Datenübermittlung zwischen Behörden geschaffen werden. Das „Nationale Once-Only-Technical-System“ (NOOTS) basiert auf Artikel 91c des Grundgesetzes und zielt darauf ab, die digitale Verwaltung in Deutschland weiterzuentwickeln. Der niedersächsische Gesetzentwurf (Drs. 19/7696) wurde direkt überwiesen. Der federführende Ausschuss empfiehlt die unveränderte Annahme. SPD, CDU, Grüne und AfD signalisierten Zustimmung.

Gesetz zur Kommunalförderung mit Änderungen empfohlen

Ebenfalls auf der Agenda steht der Gesetzentwurf zur „vereinfachten Bereitstellung und Auskehrung von Fördermitteln an kommunale Fördermittelempfänger“ (Drs. 19/7918). Ziel des sogenannten Niedersächsischen Kommunalfördergesetzes (NKomFöG) ist es, Verfahren für Städte und Gemeinden effizienter zu gestalten. Der federführende Ausschuss hat eine Annahme mit Änderungen empfohlen, alle Fraktionen stimmten zu.

Weitere Themen im Ausschuss sind Änderungen am Haushaltsgesetz 2025 sowie an der Landesjustizvollzugsordnung.

Politische Signale aus dem Landtag

Auch die weiteren Punkte spiegeln zentrale Themen der Landespolitik wider: Von Immobilienverwaltung über Nachtragshaushalt bis zur Justizvollzugsreform. Besonders auffällig ist dabei, dass mehrere Gesetzentwürfe fraktionsübergreifende Zustimmung erfuhren. Lediglich der Entwurf der AfD zur Änderung des Justizvollzugsgesetzes wurde im vorbereitenden Ausschuss abgelehnt.

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