Berlin. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 11. November 2025 die EU-Mindestlohnrichtlinie in wesentlichen Punkten bestätigt. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) wertet das Urteil als deutliches Signal für mehr soziale Sicherheit und klare Regeln auf dem europäischen Arbeitsmarkt.
Die Luxemburger Richter erklärten zentrale Vorgaben der Richtlinie für rechtsgültig und verpflichteten damit die EU-Mitgliedsstaaten zu konkreten Maßnahmen: Liegt die Tarifbindung unter 80 Prozent der Beschäftigten, müssen Regierungen aktiv werden. DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell erklärte: „Heute ist ein guter Tag für Millionen Beschäftigte in Deutschland und der Europäischen Union.“
Mehr Tarifverträge, weniger Willkür
Körzell sieht die Entscheidung als Auftrag an die Bundesregierung, einen Aktionsplan zur Stärkung der Tarifbindung umzusetzen. Die EU-Richtlinie sieht solche Pläne ausdrücklich vor, um Dumpinglöhne zu verhindern und faire Arbeitsbedingungen zu fördern. Besonders für Beschäftigte im Niedriglohnbereich sei das Urteil ein wichtiger Schritt.
Kritisch äußerte sich der DGB hingegen zur Entscheidung des EuGH, keine einheitlichen Kriterien für die Angemessenheit von Mindestlöhnen auf europäischer Ebene vorzugeben. Dennoch bleibt die Verpflichtung bestehen, nationale Referenzwerte festzulegen. In Deutschland entspricht der gesetzliche Mindestlohn 60 Prozent des Medianstundenlohns – eine Regelung, die der Gerichtshof ausdrücklich bestätigte.
Soziales Europa braucht klare Regeln – was jetzt von Berlin erwartet wird
Der DGB fordert nun, dass die Bundesregierung das nationale Mindestlohngesetz überprüft und die EU-Vorgaben in einem wirksamen Maßnahmenpaket umsetzt. Ziel müsse sein, die Tarifbindung spürbar zu erhöhen und Beschäftigten eine stabile Lohnperspektive zu bieten.
Weitere Informationen zur Mindestlohnrichtlinie finden sich auf dgb.de sowie bei der EU-Kommission zur Sozialpolitik.

