EU lehnt jährliche HU für ältere Autos ab

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München. Der ADAC hat die heute vom Rat der EU beschlossenen Positionen zur Hauptuntersuchung (HU) überwiegend positiv bewertet. Besonders erfreulich ist die Entscheidung, die ursprünglich angedachte jährliche Hauptuntersuchung für ältere Fahrzeuge nicht weiterzuverfolgen. Diese Anpassung wird als bedeutender Fortschritt für Autofahrerinnen und Autofahrer angesehen.

EU beschließt HU-Änderungen

Der ADAC, einer der größten Mobilitätsclubs in Europa, begrüßt die Entscheidung des Rates der EU, die umfassenden Diskussionen um die jährliche HU für ältere Fahrzeuge abzulehnen. „Die jährliche HU für ältere Fahrzeuge würde für Autofahrerinnen und Autofahrer erhebliche Belastungen bedeuten, obwohl ein jährlicher Turnus aus Sicht der Fahrzeugtechnik und der Verkehrssicherheit nicht notwendig ist. Dass der Rat der EU den Vorschlag der EU-Kommission ablehnt, ist ein wichtiges Signal, das Gehör finden sollte“, erklärte Karsten Schulze, Technikpräsident des ADAC.

Ebenfalls positiv bewertet der ADAC die Klarstellung des Rates, dass der Wegfall des 2G/3G-Mobilfunknetzes und die dadurch verursachten Folgen für das eCall-Notrufsystem keinen Mangel im Rahmen der HU darstellen. Dieses System ist in vielen Fahrzeugen auf 2G/3G-Technologie angewiesen. Die Entscheidung schafft wichtige Rechtssicherheit für Fahrzeughalter, da sie potenzielle Unsicherheiten in der Fahrzeugüberprüfung minimiert.

Allerdings äußert der ADAC Kritik an der Entscheidung des Rates, die, ähnlich wie die EU-Kommission, eine separate Messung für Stickstoffoxide (NOx) befürwortet. „Eine zusätzliche Messung ist nicht erforderlich, da die bereits im Fahrzeug verbauten Sensoren zuverlässige und plausible Messwerte hinsichtlich der Fahrzeugemissionen liefern. Die zusätzlichen Kosten der Messungen würden zudem eine unnötige finanzielle Belastung für die Verbraucherinnen und Verbraucher darstellen“, so der Technikpräsident des ADAC.

Welche Bedeutung das für die Region hat, zeigt der folgende Abschnitt.

Nach der heutigen Einigung im Rat sind die Themen jedoch noch nicht final beschlossen. Das EU-Parlament wird voraussichtlich im April 2026 seine Position zu den vorgeschlagenen Änderungen festlegen, und erst danach können die Trilogverhandlungen beginnen, die in eine endgültige Gesetzfassung münden sollen. Für Bürgerinnen und Bürger könnte dies langfristige Auswirkungen auf die Regelungen zur Hauptuntersuchung und den damit verbundenen Kosten haben.

Die ADAC Hauptuntersuchung Entscheidung hat bereits jetzt für aufmerksame Diskussionen in den Medien und unter Autofahrern gesorgt. Die nahe Zukunft wird zeigen, wie sich die rechtlichen Rahmenbedingungen weiterentwickeln und welche konkreten Auswirkungen sie auf die Mobilität in der Region haben werden.

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