Der Verband der Automobilindustrie (VDA) begrüßt die Fortschreibung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) über das Jahr 2030 hinaus durch die Bundesregierung. VDA-Geschäftsführer Andreas Rade betonte am Dienstag in Berlin, dass der Referentenentwurf die längst notwendige Grundlage für Investitionen in Industrie und Infrastruktur schaffe. Allerdings kritisiert der Verband den vorgesehenen Quotenpfad als unzureichend: Mit nur 25 Prozent Treibhausgasminderung im Jahr 2040 sei die Klimaneutralität 2045 nicht erreichbar. Der VDA fordert eine realistische Zielkurve mit 35 Prozent bis 2030, 60 Prozent bis 2035, 90 Prozent bis 2040 und 100 Prozent bis 2045.
Erhöhte Unterquote für strombasierte Kraftstoffe
Positiv bewertet der VDA die Erhöhung der Unterquote für RFNBO (strombasierte, nicht-biogene Kraftstoffe) im Straßenverkehr von bisher 4 Prozent auf 8 Prozent im Jahr 2040. Dies setze einen wichtigen Impuls für den Hochlauf von Wasserstoff und E-Fuels, die für die Klimaneutralität im Verkehrssektor unverzichtbar seien. Gleichzeitig müsse die Quote bereits für 2030 weiter erhöht werden, um frühzeitig die richtigen Investitionsanreize zu setzen. Ebenfalls begrüßt der Verband den fortgesetzten jährlichen Anstieg der Unterquote für fortschrittliche und abfallbasierte Biokraftstoffe sowie die Entscheidung, die Obergrenze für konventionelle Biokraftstoffe nicht vorschnell zu senken.
Warnung vor automatischer Mengenausweitung
Rade gibt jedoch zu bedenken, dass eine höhere Quote nicht automatisch bedeute, dass mehr reale Mengen erneuerbare Kraftstoffe produziert werden. Je mehr Elektroautos unterwegs seien, desto geringer werde die für den Straßenverkehr benötigte Energiemenge insgesamt. Um die Klimaziele bis 2045 wirklich zu erreichen, brauche es insgesamt ehrgeizigere Vorgaben und stärkere Anreize für Investitionen in erneuerbare Kraftstoffe. Zudem sollte die Übertragbarkeit von Quoten – also die Mitnahme übererfüllter Mengen in das Folgejahr – klar begrenzt werden, um Marktverzerrungen zu vermeiden.

