Berlin. Im deutschen Tierschutzrecht klafft eine große Lücke: Gewalt gegenüber Tieren kann nach aktueller Rechtslage straffrei verherrlicht und verbreitet werden. Dies gilt besonders für Inhalte auf sozialen Netzwerken. Vor diesem Hintergrund fordert die Welttierschutzgesellschaft eine gesetzliche Novellierung, um gegen Tierleid auf Social Media vorzugehen.
Politischer Druck für Tierschutz
Die Welttierschutzgesellschaft (WTG e.V.) hat in einer Analyse mehr als 83.000 Beiträge in sozialen Netzwerken untersucht, die Tierleid dokumentieren. Die Ergebnisse zeigen, dass körperliche Misshandlungen von Tieren zu den häufigsten Inhalten gehören. Diese werden oft mit der Absicht erstellt, andere zu belustigen oder die Reichweite der jeweiligen Accounts zu erhöhen.
Wiebke Plasse, Leiterin der Kampagne #StopptTierleid, erklärt: „In sozialen Netzwerken wie Facebook, YouTube und TikTok dokumentieren wir zunehmend Videos von Tieren, die mutwillig verletzt oder misshandelt werden.“ Diese Inhalte können teilweise wochenlang online bleiben und verbreiten sich rasant. In Deutschland fehlt es jedoch an einer rechtlichen Grundlage, um gegen solche Inhalte effektiv vorzugehen.
Forderung nach Gesetzesänderungen
Um die Situation zu verbessern, fordert die Welttierschutzgesellschaft eine Anpassung des Paragraphen 131 des Strafgesetzbuchs, der derzeit nur die verharmlosende Darstellung von Gewalt gegen Menschen regelt. Eine Ausweitung auf Tiere würde bedeuten, dass die entsprechenden Inhalte auf sozialen Medien ebenfalls untersagt wären.
Jens Behrens, tierschutzpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, unterstützt diese Forderung: „Um das Thema Tierqual auf Social Media rechtlich anzugehen, muss das Strafgesetzbuch angepasst werden.“ Damit könnten nicht nur Tiere geschützt werden, sondern auch die Menschen, die durch den Konsum solcher Inhalte möglicherweise selbst betroffen werden.
Unterstützung durch die Bundesregierung
Die Tierschutzbeauftragte der Bundesregierung, Silvia Breher von der CDU, hat ebenfalls signalisiert, dass sie sich für eine Gesetzesänderung einsetzen möchte. Sie sieht die Notwendigkeit, Gewalt darstellungen gegen Tiere, die über soziale Medien verbreitet werden, dringend zu ahnden.
Beispiele solcher Inhalte sind seit Jahren bekannt: Nutzerinnen sind täglich mit Grausamkeiten konfrontiert, und Tiere leiden unter diesen Misshandlungen. Bereits jetzt gibt es dafür einen politischen Handlungsbedarf.*
Die Welttierschutzgesellschaft begrüßt die positiven Signale aus den Regierungsparteien, betont jedoch, dass Worte allein nicht ausreichen: „Wir bleiben dran, bis kein Tier mehr für Likes und Reichweite leiden muss!“
Fazit
Die Problematik des Tierleid auf Social Media ist nicht nur eine Herausforderung für Tierschutzorganisationen, sondern betrifft uns alle. Eine gesetzliche Novellierung könnte nicht nur Tieren helfen, sondern auch die Gesellschaft sensibilisieren und präventiv wirken. Nur durch gemeinsames Handeln kann die Verbreitung von Tierleid effektiv eingedämmt werden.
Weitere Informationen zur geforderten Gesetzesanpassung und eine unterstützende Petition finden Sie auf der Webseite der Welttierschutzgesellschaft.

