ePA-Erweiterungen und Beitragserhöhungen im Gesundheitsbereich 2026

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Berlin. Im gesundheitsbereich 2026 änderungen stehen an, die digitale Patientenakten erweitern und die Beiträge zur gesetzlichen sowie privaten Krankenversicherung betreffen. Ergänzend wird es neue gesetzliche Regelungen und Hilfsmittel für die Versorgung geben.

Gesundheit 2026 Neuheiten

Elektronische Patientenakte mit erweiterten Funktionen

Die elektronische Patientenakte (ePA) soll 2026 um wichtige Funktionen ergänzt werden. Neben dem automatischen Erfassen elektronischer Rezepte wird ein elektronischer Medikationsplan eingeführt, den Ärzte und Apotheker manuell ergänzen können. So können auch rezeptfreie und nicht elektronisch verschriebene Medikamente eingetragen werden. Versicherte erhalten außerdem Push-Benachrichtigungen, wenn auf ihre Daten zugegriffen wird, und können per Volltextsuche ihre Gesundheitsakten durchsuchen.

Beiträge und Beitragsbemessungsgrenzen steigen

Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhöht sich zum 1. Januar 2026 auf 69.750 Euro jährlich. Die Versicherungspflichtgrenze steigt auf 77.400 Euro. Damit zahlen Versicherte mit hohem Einkommen höhere Beiträge, ebenso steigen durchschnittlich die Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen von 2,5 auf 2,9 Prozent. Auch in der privaten Krankenversicherung sind Beitragserhöhungen von durchschnittlich 13 Prozent geplant, ebenso bei der privaten Pflegepflichtversicherung.

Kinderkrankengeld und telefonische Krankschreibung

Für gesetzlich Versicherte bleibt 2026 die erhöhte Anzahl an Kinderkrankentagen erhalten. Eltern können 15 Tage pro Kind in Anspruch nehmen, Alleinerziehende 30 Tage. Bei mehreren Kindern erhöht sich dieser Anspruch entsprechend. Zudem ist eine Krankschreibung weiterhin auch telefonisch möglich, um den Zugang zu ärztlichen Leistungen zu erleichtern.

Weitere gesetzliche und digitale Entwicklungen

Die elektronische Verordnung von digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) wird 2026 eingeführt. Dies soll Patienten und Ärzten den Zugang zu digitalen Therapien erleichtern. Zudem plant die Bundesregierung ein Suizidpräventionsgesetz zur besseren Unterstützung Betroffener. Für Essstörungen bei Jugendlichen wird eine aktualisierte Leitlinie veröffentlicht. Privatversicherte erhalten ihre Beitragsnachweise künftig digital über das Bundeszentralamt für Steuern, was Arbeitgeber entlastet.

Beispiel:

„Künftig sollen Ärzte und Apotheker die Medikationsliste manuell ergänzen können“, sagte Jonas Windler von der Stiftung Gesundheitswissen.

Welche Bedeutung das für die Region hat, zeigt der folgende Abschnitt.

In der Region informieren Apotheken und Arztpraxen zu den neuen Funktionen der elektronischen Patientenakte, die den Medikationsprozess transparenter machen. Für Versicherte bedeutet der Anstieg der Beitragsbemessungsgrenze und der Zusatzbeiträge eine mögliche Mehrbelastung, insbesondere für Arbeitnehmer mit höheren Einkommen. Eltern profitieren von den verlängerten Kinderkrankentagen, die auch in 2026 gelten. Die Einführung der elektronischen Verordnung von DiGA erleichtert den Zugang zu digitalen Therapien und fördert die Digitalisierung im Gesundheitswesen. Die neuen gesetzlichen Regelungen zur Suizidprävention und die aktualisierte Leitlinie zu Essstörungen können Therapie und Prävention verbessern.

Weitere Informationen zum gesundheitsbereich 2026 änderungen finden Interessierte bei regionalupdate.de sowie auf der Webseite der Stiftung Gesundheitswissen. Umfangreiche Details zu den gesetzlichen Krankenversicherungen bietet das Bundesgesundheitsministerium unter bmg.bund.de.


Interner Link: Informationen zur elektronischen Patientenakte

Externer Link: Bundesgesundheitsministerium – Gesetzliche Krankenversicherung

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