Hamburg. Das Landgericht Hamburg hat die Klagen von Ulrich Vosgerau und Gernot Mörig gegen CORRECTIV vollständig abgewiesen. Damit bestätigte das Gericht die Rechtmäßigkeit der journalistischen Einordnung des Konzepts der „Remigration“ und stärkte die Pressefreiheit Gericht Urteil im Umgang mit kritischer Berichterstattung.
Gericht schützt Pressefreiheit
Das Verfahren drehte sich um die Frage, ob die Veröffentlichung von CORRECTIV über eine Veranstaltung im November 2023 bei Potsdam rechtmäßig war. Dort hatten AfD-nahe Personen wie Ulrich Vosgerau und weitere Teilnehmer über das Konzept der sogenannten „Remigration“ diskutiert. Dieses Konzept, das etwa über „maßgeschneiderte Gesetze“ eine Ausweisung deutscher Staatsbürger vorsieht, war zuvor vom Bundesverwaltungsgericht als verfassungswidrig eingestuft worden.
Die Kläger beanstandeten nicht die Fakten der Recherche, sondern die Bewertung im journalistischen Kontext. Die Pressekammer bewertete die Darstellungen jedoch als zulässig, da sowohl wörtliche Zitate als auch indirekte Rede verwendet wurden und eine klare Trennung zwischen Fakten und Kommentaren erkennbar sei.
Die Bedeutung des Urteils für Medien
Das Gericht hob die Bedeutung des Urteils für unabhängige Journalist:innen hervor. Es zeigt, dass Pressefreiheit auch dann gilt, wenn Klagen zum Versuch genutzt werden, die Glaubwürdigkeit der Medien zu untergraben. CORRECTIV-Chefredakteur Justus von Daniels betonte:
„Nicht nur für CORRECTIV, sondern für alle unabhängigen Medien ist das Urteil ein starkes Signal: Der Schutz der Pressefreiheit greift auch dann, wenn Klagen als Mittel genutzt werden, um gezielt Zweifel an der Glaubwürdigkeit in der Öffentlichkeit zu säen.“
Klagen und Verteidigung
Ulrich Vosgerau und Gernot Mörig, Vertreter des nunmehr abgestrittenen Treffens, hatten seit längerer Zeit juristisch gegen einzelne Textstellen geklagt. Beide werden von einer AfD-nahen Kanzlei vertreten. Die Verteidigung von CORRECTIV unterstrich, dass das Gericht das geltende Presse- und Äußerungsrecht sachlich angewandt habe. Rechtsanwalt Thorsten Feldmann erklärte dazu:
„Alle Versuche der Kläger, mit verdrehter PR Mediendruck von außen aufzubauen und die Gerichte für eine politische Kampagne zu instrumentalisieren, sind gescheitert.“
- Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
- Es stellt einen wichtigen Präzedenzfall für den Schutz von investigativem Journalismus dar.
- Das Rechercheteam von CORRECTIV hatte den Sachverhalt am 10. Januar 2024 veröffentlicht.
Welche Bedeutung das für die Region hat, zeigt der folgende Abschnitt.
Das Urteil des Landgerichts Hamburg zur Pressefreiheit Gericht Urteil zeigt exemplarisch, wie Gerichte die Freiheit der Medien bei der Berichterstattung über brisante politische Themen verteidigen. Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies einen Schutz vor einseitigen Einschränkungen der Presse. Die Bestätigung der journalistischen Einordnung gibt Medien in der Region wie auch bundesweit die Sicherheit, weiterhin kritisch und sachlich berichten zu können. Weitere Entwicklungen sind abzuwarten, da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Interessierte Leserinnen und Leser finden nähere Informationen zur Pressefreiheit beim Deutschen Presserat und weitere Artikel zu medienrechtlichen Themen auf regionalupdate.de.

