Neues Anerkennungsverfahren für sexualisierte Gewalt ab Januar

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Hannover. Ab Januar 2026 gilt in sieben von zehn Verbünden der evangelischen Landeskirchen und der Diakonie in Deutschland ein neues anerkennungsverfahren sexualisierte gewalt. Ziel ist, das Verfahren für Betroffene praxisnäher und einheitlicher zu gestalten.

Neues Verfahren startet anerkennungsverfahren sexualisierte gewalt

Das neue Verfahren zur Anerkennung von erlittenen sexualisierten Gewalttaten wird nach der Anerkennungsrichtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) umgesetzt. Insgesamt sind zehn Anerkennungskommissionen geplant, die dezentral in den Landeskirchen und diakonischen Landesverbänden arbeiten. Diese Kommissionen sind unabhängig und weisungsfrei und führen persönliche Gespräche mit Betroffenen, um deren Unrechtserfahrungen anzuhören und anschließend eine finanzielle Anerkennung zuzusprechen.

Die Kommissionen basieren auf einem einheitlichen Standard, der bereits mehr als 1.000 Anträge bearbeitet hat. Die individuelle Entschädigung orientiert sich an deutschen Zivilgerichtsentscheidungen, kennt keine Obergrenze und sieht zusätzlich eine Pauschalleistung von 15.000 Euro vor. Bereits anerkannte Betroffene können eine Aufstockung ihrer bisherigen Leistungen auf die Pauschale erhalten, ohne eine erneute individuelle Prüfung. Alternativ ist eine Neubewertung auch nach den neuen Standards möglich.

Umsetzung in den östlichen Bundesländern

Die Umsetzung des Verfahrens in den östlichen Landeskirchen und diakonischen Verbünden erfolgt im ersten Halbjahr 2026. Dort sind noch Planungen und organisatorische Schritte notwendig. Regionale Besonderheiten gibt es unter anderem in Bayern, wo die Anerkennungskommission für drei Jahre um eine Person erweitert wird, sowie in Niedersachsen/Bremen, wo besondere Prüfungen zur Unzumutbarkeit staatlicher Gerichtsverfahren vorgenommen werden.

„Wir wussten, dass wir uns viel vorgenommen haben. Unsere ehrgeizigen Ziele haben uns geholfen, dass ab Januar in den meisten Landeskirchen und Landesverbänden der Diakonie die neuen Standards gelten – aber es bleibt auch noch etwas zu tun“, sagte Dorothee Wüst, Sprecherin der Beauftragten im Beteiligungsforum.

Beteiligung und Ausblick

Elke Ronneberger, Bundesvorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, betont die fortlaufende Arbeit am Verfahren:

„Mit dem Start des neuen Verfahrens in sieben Verbünden sind wir jedoch einen großen Schritt vorangekommen, die Anerkennungsverfahren betroffenenorientierter und vergleichbarer zu gestalten – dieses war nicht zuletzt auch eine wichtige Empfehlung aus der Aufarbeitungsstudie ‚ForuM‘.“

  • Die Anerkennungskommissionen bestehen aus unabhängigen Fachpersonen.
  • Das Verfahren sieht individuelle und pauschale Anerkennungen vor.
  • Umsetzung beginnt im Januar 2026 in sieben Verbünden, drei folgen im ersten Halbjahr.

Weitere Details sind auf der Website der EKD verfügbar: Anerkennungsrichtlinie EKD.

Welche Bedeutung das für die Region hat, zeigt der folgende Abschnitt.

Neues Verfahren für Betroffene in der Region Hannover

In der Region Hannover und den umliegenden Landeskirchen wird ab Januar 2026 das neue anerkennungsverfahren sexualisierte gewalt eingeführt. Für Betroffene bedeutet dies einen verbesserten Zugang zu einer finanziellen und institutionellen Anerkennung erlittenen Unrechts. Die neue Struktur schafft mehr Transparenz und eine stärkere Beteiligung unabhängiger Fachleute. Für die Bürgerinnen und Bürger ist dies ein wichtiger Schritt zur Aufarbeitung der Missbrauchsfälle innerhalb der evangelischen Kirche und der Diakonie.

Die Diakonie Deutschlands und die Evangelische Kirche planen, die Umsetzung in den östlichen Bundesländern bis Mitte 2026 abzuschließen. Zukünftige Entwicklungen und Anpassungen des Verfahrens werden auch in Zusammenarbeit mit den Betroffenen und zuständigen Gremien erfolgen. Für weiterführende Informationen und Beratungsangebote wenden sich Betroffene an die regionalen Anlaufstellen der Diakonie oder der jeweiligen Landeskirche.

Mehr Informationen zum Thema und weiteren regionalen Nachrichten finden Interessierte auf regionalupdate.de. Zudem stellt die EKD zusätzliche Erläuterungen und Kontaktmöglichkeiten bereit unter ekd.de.


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