Prozess gegen vier Exil-Iraner in Hamburg beginnt am 19. Januar

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Hamburg. Im Januar 2026 beginnt der Prozess Exil-Iraner Hamburg vor dem Amtsgericht Hamburg-St. Georg. Vier Beschuldigte aus der exiliranischen Community stehen wegen einer Protestaktion vom August 2022 in Zusammenhang mit dem Islamischen Zentrum Hamburg vor Gericht.

Prozessauftakt in Hamburg

Die Angeklagten, drei Männer und eine Frau, hatten im Sommer 2022 vor dem damaligen Islamischen Zentrum Hamburg demonstriert. Dabei rissen sie Seiten aus einem Koran heraus, um gegen das Mullah-Regime im Iran zu protestieren. Die iranische Regierung forderte daraufhin eine Strafverfolgung, der in Hamburg mit Eröffnung eines Strafverfahrens entsprochen wurde. Die Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) und das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) begleiten die Angeklagten juristisch.

Die Strafbefehle gegen die vier Personen sahen bis zu 90 Tagessätze vor. Gegen diese wurde Einspruch eingelegt, sodass der Fall nun vor Gericht verhandelt wird. Die Hauptverhandlung ist für die Termine 19., 26. Januar und 9. Februar 2026 angesetzt. Das Verfahren wirft insbesondere Fragen zur Anwendung des Paragrafen 166 StGB auf, der „Gotteslästerung“ unter Strafe stellt.

Hintergrund des Paragrafen 166 StGB

§ 166 StGB verbietet öffentliches Beschimpfen, Verächtlichmachen oder Verhöhnen von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen. Kritiker wie die gbs sehen darin ein „Einfallstor“ für religiöse Fundamentalisten, mit dem sie auf juristischem Weg Religionskritik verhindern wollen. Michael Schmidt-Salomon, Vorstand der gbs, kritisiert, dass sich deutsche Behörden durch die Strafverfolgung auf die Seite des iranischen Regimes stellen würden.

„Das Verfahren ist eine Farce. Für den säkularen Rechtsstaat hat der Koran keine höhere Bedeutung als etwa die Bibel oder andere Bücher“, sagte Schmidt-Salomon.

Das ifw prüft die Möglichkeit einer verfassungsrechtlichen Überprüfung des Paragrafen, da dieser mit den Prinzipien eines weltanschaulich neutralen Staates nicht vereinbar sei, so Institutsleiter Jörg Scheinfeld (Universität Mainz).

Welche Bedeutung das für die Region hat, zeigt der folgende Abschnitt.

Schlussbetrachtung zum Prozess Exil-Iraner Hamburg

Der Prozess hat überregionale Bedeutung auch für die Demokratiestärkung in Hamburg und Deutschland. Er bringt die Diskussion um Meinungsfreiheit, Religionskritik und den Schutz vor totalitären Regimen in den öffentlichen Fokus.

Für Hamburgerinnen und Hamburger zeigt sich darin die Auseinandersetzung mit der Frage, wie Deutschland mit Demonstrationen gegen internationale Regime auf eigenem Boden umgeht. Zudem ist der Fall beispielhaft für die juristische Bewertung von Protestaktionen in einem weltoffenen Rechtsstaat.

Mit dem Verbot des Islamischen Zentrums Hamburg durch das Bundesinnenministerium zwei Jahre nach der Demonstration endet der politische Konflikt nicht. Gleichwohl zeigt das Verfahren die komplexen Herausforderungen der Integration, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte im städtischen Raum auf.

Weitere Informationen zur juristischen Begleitung finden Interessierte auf der Website des Instituts für Weltanschauungsrecht. Allgemeine Hintergründe zum Paragrafen 166 StGB sind unter Gesetze im Internet verfügbar. Ergänzend bietet das Online-Magazin regionalupdate.de Berichte zu weiteren regional relevanten Verfahren.

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