Berlin. Die Diskussion um die primärversorgung gesetzgebung reform nimmt mit dem heutigen Auftaktgespräch zur Reform der Primärversorgung unter Leitung von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken an Fahrt auf. Der AOK-Bundesverband fordert eine zügige Umsetzung, um die Reform noch in dieser Legislaturperiode zu realisieren.
Primärversorgung jetzt anpacken
Die AOK-Bundesverband plädiert für eine verbindliche, standardisierte Ersteinschätzung in der Primärversorgung, um Patientinnen und Patienten zielgerichtet und effizient zu versorgen. Interdisziplinäre Praxisteams sollen eine umfassende Grundversorgung übernehmen und bei Bedarf an Fachärzte überweisen. Ergänzend dazu fungieren die kassenärztlichen Leitstellen unter der Rufnummer 116 117 als Anlaufstellen zur Beurteilung der Behandlungsdringlichkeit.
Darüber hinaus sollen reine Inanspruchnahmen von Facharztleistungen ohne Überweisung künftig nicht mehr über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) abgerechnet werden können, ausgenommen Bereiche wie Gynäkologie, Pädiatrie und Früherkennung. Gleichzeitig fordert der Verband klare Regeln für die Ärzteschaft, etwa eine Begrenzung der Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) auf ausgewiesene Sprechstunden, um die Zeitkapazitäten für die vertragsärztliche Versorgung zu verbessern.
Maßnahmen zur Sicherung der Grundversorgung
- Entwicklung fachärztlicher Versorgungsaufträge mit verbindlichen Mindestanteilen konservativer Leistungen
- Verpflichtung der Praxen zur Meldung freier Facharzttermine an ein zentrales Portal zur Verkürzung von Wartezeiten
- Ablehnung von Anreizmodellen wie Einschreibemodelle, Boni, Zuzahlungen oder Wahltarifen wegen möglicher sozialer Schieflagen und erhöhter Bürokratie
„Der wirksamste Steuerungsansatz liegt gerade in der verbindlichen Einführung der Primärversorgung als Regelversorgung“, betonte Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands.
Welche Bedeutung das für die Region hat, zeigt der folgende Abschnitt.
Bedeutung der Reform für die Region und Bürgerinnen und Bürger
Die angestrebte primärversorgung gesetzgebung reform zielt darauf ab, die medizinische Grundversorgung in Stadt und Land zu verbessern und Wartezeiten auf Facharzttermine zu reduzieren. Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies eine bessere Orientierung bei gesundheitlichen Anliegen und eine effizientere Steuerung durch die Standardisierte Ersteinschätzung. Die Einbindung von regionalen Praxisteams und Leitstellen fördert eine wohnortnahe und bedarfsgerechte Versorgung.
In den nächsten Monaten wird erwartet, dass nach der Sommerpause die Reformgespräche intensiviert werden. Die Bundesregierung plant, die Primärversorgung als verbindlichen Bestandteil des Gesundheitssystems einzuführen, womit weitere Anpassungen in der ambulanten Versorgung folgen könnten. Für weiterführende Informationen und Entwicklungen empfiehlt sich eine regelmäßige Verfolgung auf regionalupdate.de sowie beim Bundesgesundheitsministerium unter bmg.bund.de.
Weiterführende Details zum Positionspapier des AOK-Bundesverbands sind auf der offiziellen Webseite der AOK unter aok-bundesverband.de verfügbar.

