Rede zur Ganztagsbetreuung im Niedersächsischen Landtag

Niedersachsen. Die Landesregierung geht entschlossen an die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung. Kultusministerin Julia Willie Hamburg betonte am 27. Januar 2026 im Landtag, dass trotz großer Herausforderungen alle Kräfte gebündelt werden, um das Bundesgesetz umzusetzen. Dabei setzt Niedersachsen auf die bewährte Struktur der Ganztagsschulen und stellt umfangreiche finanzielle Mittel bereit.

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Finanzielle Unterstützung und Kooperation mit Kommunen

Niedersachsen stellt für die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung zusätzlich 258 Millionen Euro Landesmittel zur Verfügung. Die Landesregierung übernimmt 50 Prozent der Kofinanzierung, um die Kommunen zu entlasten. Bereits seit 2023 wurden alle Kommunen und Schulträger über die bestehenden Erlasse und die finanziellen Rahmenbedingungen informiert, sodass die Planung und Umsetzung auf einer soliden Grundlage erfolgen kann.

Ein Schwerpunkt liegt darauf, die bestehende Angebotsstruktur der Ganztagsschulen effektiv zu nutzen. Wie Ministerin Willie Hamburg hervorhob, sind inzwischen 75 Prozent aller Schulen in Niedersachsen Ganztagsschulen, die bereits vielfältige, freiwillige Ganztagsmodelle anbieten. So solle der Rechtsanspruch Schritt für Schritt umgesetzt und in der Praxis weiter verbessert werden.

Anpassung der Rahmenbedingungen und Unterstützung der Schulen

Die Landesregierung plant keine Verschärfung der Standards im Ganztagsschulerlass, sondern streicht auch keine Ressourcen. Im Gegenteil: Mit einem neuen Klassenbildungserlass sollen zusätzliche finanzielle Mittel für den fünften Schultag bereitgestellt werden. Zudem erhalten kleine Grundschulen höhere Sockelbeträge und die vier Stunden Entlastung für Schulleitungen werden beibehalten, um verlässliche Ganztagsangebote zu sichern.

Die steigenden Tarifkosten werden seit 2023 durch eine Erhöhung des Schulbudgets berücksichtigt. Für besonders herausfordernde Schulen bieten die Regionalen Landesämter Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen wie Schulverpflegungs- und Ganztagsschulberatung an. Im vergangenen Jahr fanden zudem Kongresse mit Vertreterinnen und Vertretern von Kommunen und Schulen statt, um die Anforderungen und Unterstützungsmöglichkeiten transparent zu machen.

Übergangsregelungen und Zukunftsperspektiven

Ein zentrales Thema war die rechtliche Klärung bezüglich des Einsatzes von Honorarkräften im Ganztag, da das Bundesgesetz deren Beschäftigung untersagt. Niedersachsen strebt weiterhin die Einbindung von Kulturschaffenden an und erwartet dazu eine Überprüfung der Regelungen nach Ablauf der bundesweiten Übergangsfrist Ende 2026.

Die Kultusministerin zeigte sich zuversichtlich, dass der Rechtsanspruch am 1. August 2026 erfolgreich umgesetzt wird. Sie hob hervor:

„Dort, wo Kommune, Land und Bund zusammenhalten, dort kommen wir auch zum Erfolg.“

Weiterhin wird intensiv an koordinierten Lösungen gearbeitet, damit alle Schülerinnen und Schüler in Niedersachsen ein verlässliches Ganztagsangebot erhalten.

Ausblick auf die weitere Ganztagsbetreuung in Niedersachsen

Die Landesregierung will den geplanten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung bis zum geplanten Start weiter begleiten und unterstützen. Die Beratungsangebote für Schulen und Kommunen sollen ausgebaut und finanzielle Mittel flexibel angepasst werden. Ziel ist es, die Ganztagsbetreuung dauerhaft qualitativ hochwertig und flächendeckend anzubieten.

Weitere Informationen zur Ganztagsbetreuung in Niedersachsen sind auf der Webseite des Kultusministeriums zu finden, beispielsweise unter mk.niedersachsen.de. Einen Überblick über verschiedene Ganztagsmodelle bietet auch die Plattform von Regionalupdate.de.


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