Hamburg. Das Landgericht Hamburg hat der Klage von Alischer Usmanow gegen die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) stattgegeben und der Zeitung die Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen untersagt. Im Mittelpunkt steht die Usmanow Klage FAZ, bei der dem russisch-usbekischen Milliardär erneut Recht gegeben wurde.
Urteil gegen FAZ in der Usmanow Klage FAZ
Das Urteil vom 23. Januar 2026 verbietet der FAZ die Verbreitung mehrerer unzutreffender Behauptungen im Zusammenhang mit einem im April 2023 veröffentlichten Artikel. Das Gericht untersagte insbesondere die Darstellung, Usmanow habe sein Vermögen „mutmaßlich im Auftrag des Kremls eingesetzt“ und er sei als „informeller Beauftragter Putins für Usbekistan“ aufgetreten. Rückwirkend wurde auch die Verbreitung von Vorwürfen Alexej Nawalnys verboten, die als unwahr eingestuft wurden.
Grundlage der Entscheidung
Der Kläger Alischer Usmanow hatte fünf Unterlassungsanträge gestellt, die das Gericht vollumfänglich bestätigte. Dabei wurde auch die Unterstellung untersagt, Usmanow habe Stiftungen, die mit Dmitri Medwedew in Verbindung gebracht werden, Immobilien geschenkt und Staatseigentum an sich selbst verkauft. Frühere Gerichtsentscheidungen, etwa das Landgericht Frankfurt im Mai 2023, hatten die Vorwürfe von Nawalny bereits als „bloße Vermutungen“ zurückgewiesen.
Kontext der Verfahren
Diese Entscheidung fügt sich in eine Reihe von Urteilen ein, die zugunsten Usmanows gefällt wurden. Bereits im Januar 2024 hatte das Landgericht Hamburg dem US-Magazin Forbes ähnliche falsche Behauptungen untersagt, welche als Grundlage für EU-Sanktionen dienten. Weitere Medien aus Deutschland und dem europäischen Ausland waren betroffen. Parallel dazu wurden Ermittlungsverfahren in Deutschland gegen Usmanow wegen des Verdachts von Gesetzesverstößen in Verbindung mit EU-Sanktionen eingestellt.
„Dieses Urteil bestätigt, dass die wesentlichen Vorwürfe im FAZ-Artikel nichts weiter waren als eine Mischung aus falschen Tatsachenbehauptungen und diskreditierten Narrativen von Alexej Nawalny“, sagte Joachim Steinhöfel, der Medienrechtsanwalt von Alischer Usmanow.
- In den Jahren 2023 bis 2025 wurden weltweit 18 gerichtliche Verbote gegen Medien erzielt.
- Über 100 Unterlassungserklärungen wurden erwirkt.
- Mehr als 2.000 Veröffentlichungen wurden korrigiert oder gelöscht.
Urteil gegen FAZ als wichtige Etappe
Welche Bedeutung das für die Region hat, zeigt der folgende Abschnitt.
Bedeutung des Urteils für Hamburg und die Medienlandschaft
Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg stärkt die Presseverantwortung im Umgang mit faktenbasiertem Journalismus und schützt zugleich Persönlichkeitsrechte vor unbelegten Vorwürfen. Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies eine höhere Verlässlichkeit von Berichten, insbesondere bei Themen mit internationalen politischen und wirtschaftlichen Verwicklungen.
Medienhäuser in Hamburg und darüber hinaus werden künftig genauer prüfen müssen, welche Quellen und Behauptungen sie veröffentlichen. Die Gerichtsentscheidung könnte Vorbildcharakter für ähnliche Klagen gegen Medien haben, die überregional verteilt sind. Weitere rechtliche Schritte von Seiten der betroffenen Medien und Alischer Usmanow sind bisher nicht bekannt.
Mehr zu rechtlichen Entwicklungen im Medienrecht finden Sie auf regionalupdate.de sowie bei der Hamburger Pressekammer.